Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1904-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1904) · p. 439

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1904)
Article
[Ohne Titel]
Date
1904-07-01
Page
439 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
address
OCR quality
98% known words query
IRI
…/2316602-2316714-2316722--12717-2333663
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

BereinSnachrichten. 439 machen werde. Der nunmehr als Zeuge aufgerufenc Redakteur Alphonse Levy bekundete: „Das Blatt ist mir zugeschickt worden. Ich sah sofort, daß es nicht nur eine Notiz im redaktionellen Teile, sondern ein abgesondertes Blatt war. Daraus schöpfte ich die Urberzcugung, daß sich die Warnung vor dem „Kaufen bei Juden" nicht nur an die ständigen Leser der „Deutschen Hochwacht" richten, sondern daß das Flugblatt zur weiteren Berbreitung gelangen sollte. Von einer Verteilung aus den Straßen habe ich nichts gemerkt; dadurch, daß die „Hochwacht" in manchen Restaurationen aufliegt, ist aber sicher das Flugblatt auch in die Hände von Leuten gelangt, die nicht zu den Abonnenten des Blattes gehören. Von mehreren Glaubensgenoffen ist mir mitgeteilt worden, daß sie sich durch den Inhalt des Flugblattes beleidigt gefühlt haben." Der Angeklagte bat hierauf, den Zeugen zu fragen, ob er das Blatt erst jüdischen Gewerbtreibenden gezeigt habe, die sich beunruhigt fühlen sollten. Redakteur Levv erwiderte, daß er das Blatt nicht jüdischen Gewerbtreibenden, sondern mehreren hiesigen Rechtsanwälten gezeigt habe, die sämtlich über den Inhalt entrüstet gewesen seien. Der Staatsanwalt beantragte hierauf 30 Mark Geldstrafe oder 6 Tage Hast, unter der Begründung, daß aus dem Blatte eine öffentliche, recht scharfe Aufforderung zum Boykott gegen die Juden festzustellen sei, daß mithin jeder der jüdischen Händler sich beunruhigt fühlen mußte. Der Angeklagte führte dann zu seiner Verteidigung folgendes aus: „Ich bin der Ansicht, daß von einer Beunruhigung der Oeffentlichkeit gar nicht die Rede sein kann. Es sind nur die Leser der „Deutschen Hochwacht", an die sich das Blatt wendet und zwar ganz exklusive Kreise, insofern exklusiv, als es sich nur um Leute handelt, die einen Christbaum halten. Es kommt in dem Blatte lediglich darauf an, einen Unterschied festzustellen zwischen Christbaum und jüdischer Ware. Es handelt sich also nur um das Weihnachtsfest, nicht um einen Boykott gegen die Juden. Ich bin ferner der Meinung, daß das Zeugnis des Herrn Levv durchaus nichts besagt, weil er nicht beschworen kann, daß in Wirklichkeit jüdffche Gewerbetreibende sich durch das Blatt beunruhigt gefühlt haben. Der Zeuge ist Generalsekretär des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens. Der Central- Verein hat sich ausgesprochener Maßen die Ausgabe gestellt, antisemitische Blätter zu beobachten und gegebenen Falles gegen sie Anzeige zu erstatten. Me Herren werden gar nicht belästigt; sie suchen die Belästigung; es ist beinahe masochistisch zu nennen. Zum Beweise führe ich an, daß am Schluffe jedes Jahres"-(Der Vorsitzende unterbricht den An-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.