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Im deutschen Reich · 1904-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1904) · p. 438

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1904)
Article
[Ohne Titel]
Date
1904-07-01
Page
438 (sequence 4)
Language
German
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IRI
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438 Im deutschen Reich. Z. Im Jahre 1895 erkrankte meine in Russisch-Polen lebende Großmutter derart, daß der Tod nur eine Frage der Zeit war. Ich wollte eventuell der Beerdigung beiwohnen. Die Visierung des Passes ohne gleichzeitige Vorweisung eines Taufscheines wurde aber vom Konsulate verweigert. MS Reisender meiner väterlichen Firma — die Erklärung muhte notariell und richterlich beglaubigt werden — erhielt ich das Visum, in dem bemerkt wurde, daß ich Jude sci. Außerdem hatte ich als jüdischer Reisender eine höhere Gebühr für das Visum zu zahlen. Von der achten, unter dem Vorsitze des Landgerichtsrats Bade tagenden Strafkammer hatte sich am 30. Juni d. I. der Chefredakteur der antisemitischen „Deutschen Hochwacht", Thomas Hübbe, wegen groben Unfugs zu verantworten. Gegenstand der Anklage war das Weihnachtsflugblatt der „Deutschen Hochwacht", in welchem wörtlich gesagt war: „Verflucht sei jedes Stück, und Unheil bringe es dem Hause, jedes Stück unter dem Christbaum, das von Juden gekauft ist!" Wegen desselben Flugblattes war der Angeklagte in der schöffengerichtlichen Verhandlung vom 9. April d. I. freigesprochen worden; die Kgl. Staatsanwaltschaft hatte aber gegen das freisprechende Urteil Berufung eingelegt. In der Landgerichtsverhandlung am 30. Juni bestritt der Angeklagte zunächst, daß' das inkriminierte Blatt als „Flugblatt" beigelegen habe; es habe nur als Zeitungsbeilage gedient. Sollte es als „Flugblatt" ausgesaßt werden, so sei er nicht dafür verantwortlich, da er nur für die Zeitung zeichne. Die Berfafferschaft stellte er in Abrede. Auf den Vorhalt des Vorsitzenden, daß der Inhalt des Blattes aufteizend wirken muffe, erwiderte der Angeklagte, daß der Inhalt die Folge der Tendenz der Partei sei, welcher seine Zeitung diene. Auf den Einwurf des Vorsitzenden, daß dann die Juden in derselben Weise schreiben könnten, entgegnete der Angeklagte: „Das tun sie auch! Wir brauchen nur ein beliebiges Patteiblatt herauszugreifen, und fast in jeder Nummer ist ein Attikel zu finden, der angreifbar ist." Der Angeklagte fügte hinzu, daß das Zeugnis des zum Termin geladene« Zeugen, Redakteur Alphonse Levy, der bekunde» solle, daß sich durch das Blatt so und soviel Lmte beunruhigt suhlen sollen, keinen Wett habe. Er wurde aber non dem Vorsitzenden dahin belehtt, daß das Gericht sich selbst über den Wett oder Unwert dieses Zeugniffes schlüssig

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