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Im deutschen Reich · 1904-07-01 · Heft 7-8 (Juli 1904) · p. 416

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 7-8 (Juli 1904)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1904-07-01
Page
416 (sequence 10)
Language
German
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416 Hm deutschen Reich, lang standen die Strafkammern und auch die Schöffengerichte diejcihalb mit dem obersten Gerichtshof im Kampfe. Neuerdings folgt man den Wegen des Reichsgerichts und kommt zu Urteilen, die dem Sinne des Preßgesetzes und dem Willen des Gesetzgebers nicht entsprechen. Man übersteht, daß wir die Preßfreiheit haben und daß es der Presse wie jedem einzelnen frei steht, an öffentlichen Dingen Kritik zu üben. Die Rechtsprechung steuert, ohne es zu wollen und zu beabsichtigen, tatsächlich darauf hin, die Preßfreiheit zu beseitigen und jede Kritik zu bestrafen. Ist der Beweis der Wahrheit erbracht, dann bestraft man nach dem § 185 mit der Bemerkung, daß eine Verbalinjurie vorliege. Ist aber vielleicht in irgend einem gänzlich nebensächlichen Punkt eine Unrichtigkeit untergelaufen, dann kommt 8 186 heran, und dann hängt man den angeklagten Redakteur daran auf. Gewiß soll die Ehre, insbesondere die Privatehre jedes Menschen geschützt sein, und die Presse hat kein Sonderrecht, sie beansprucht dies auch garnicht. Aber eine Kritik, die im allgemeinen Interesse notwendig erscheint, ist doch noch lange keine strafbare Beleidigung, auch wenn sie demjenigen, gegen den sie gerichtet ist, unbequem erscheint." Wir meinen, daß sich die „Staatsbürger-Zeitung" und manche antisemitische Kollegin derselben, recht oft das „Sonderrecht" herausgenommen haben, „die Privatchre" deutscher Juden als etwas zu behandeln, was vogelfrei ist, daß diese Blätter sich den Juden gegenüber niemals auf eine Krisik beschränken, die diesen unbequem erscheint, aber im allgemeinen Interesse notwendig ist. Die notwendige Folge der Duldung einer solchen das zulässige Maß weit überschreitenden Kritik war, daß diese Art der Preßpolemik schließlich nicht mehr nur auf Juden, sondern auch auf solche Behörden Anwendung fand, die sich nicht auf Gnade und Ungnade der „antisemitischen Schreckensherrschaft" fügten, gelegentlich und zwar nicht selten auch zu dem unverkennbaren Zweck, das antisemitische Publikum durch den angeblichen „Männerstolz vor Königsthronen" zu verblüffen. Daß „der Mut in der Brust die Spannkraft übt", soll doch offenbar der Herzenserguß der „Staatsbürgerin" anläßlich der „Kieler Woche' beweisen: „Wenn der Kaiser seiner allezeit lebhaften Reiselust nachgeht, wenn Sportfeste und dergleichen im großen Stile mit staunenswerter Genauigkeit und einem geradezu ungewöhnlichen Aufwands von Kraft und feinem Verständnis für das Dekorative vorbereitet Werder, so -geht das niemanden etwa» an. Wenn aber nicht bloS die Offiziere, sostdern?auch verantwortliche Räte der Krone die Scheidegrenze zwischen Geschäft und Vergnügen, zwischen Sport und Regierung aas

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