Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1904-07-01
- Page
- 415 (sequence 9)
- Language
- German
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Umschau. 415 Mädchen gegeben werden, wie Schreiber dieses zu beobachten mehrfach Gelegenheit hatte? Unschuldige Kinderherzen, die kein Verständnis für Politik haben und auch noch nicht haben sollen, werden dadurch auf eine Weise vergiftet, die nicht scharf genug gerügt werden kann. Hier ist ein Fall von grobem Unfug gegeben, in 'welchem die Behörde, also hier die Polizei, unbedingt einjchrriten müßte. Man sollte doch wenigstens den Kindern ihr unschuldvolles und reines Gemüt, soweit und solange es möglich, vor Rassenhaß und Rassenhaß bewahren." Die agrarisch-antisemitische „Deutsche Tageszeitung" und die „Staatsbürger-Zeitung" besprechen diese Aeußerungen liberaler Zeitungen in spöttischer Weise; der Antisemiten-Moniteur knüpft daran auch noch die unverblümte Drohung, für den Fall des polizeilichen Verbotes derartiger Verteilungen in den Straßen, die Verbreitung der Dreschflegel-Reden auf andere Weise zu bewerkstelligen, und sagt höhnisch: „Verbotene Früchte schmecken am besten!" Unter den deutschen Staatsbürgern sind diejenigen, welche sich zum jüdischen Glauben bekennen, gewiß die letzten, welche einer Einschränkung der Preßfreiheit oder des Versammlungsrechts das Wort reden würden, denn wir danken unsere Gleichberechtigung der Ein- ' fuhrung freiheitlicher Einrichtungen und wissen, daß man aus diesem ohnehin gefährdeten Gebäude nicht ohne Wagnis einzelne Steine hcrausnehmen kann. Aber gerade der leichtfertige Mißbrauch, den die Antisemiten bereits seit langer Zeit mit der Preßfteiheit und dem Versammlungsrecht nahezu ungehindert treiben, wird voraussichtlich den rückschrittlichen Politikern die gewünschte Handhabe bieten, an diesen Säulen der bürgerlichen Freiheit zu rütteln, denn sie können jetzt schon sagen, daß selbst mancher liberale Politiker jüdischen Glaubens es nicht mehr ungern sehen würde, wenn die Verwaltungsorgane solche Ausschreitungen in der Presse und in den Versammlungen verhinderten, deren nachträgliche strafrechtliche Bestrafung wenig nützt, und vorbeugende Maßregeln ergreifen würden. ES ist weit gekommen, wenn eine Zeitung, die sich täglich an der Gleichberechtigung oller Staatsbürger ohne Unterschied des Glaubens und der Abstammung versündigt, also die Hauptstütze der bürgerlichen Freiheit unterwühlt, sich zur Verteidigerin der Preßfreiheit auswirst und dabei sogar die in Preßprozessen geübte Rechtspflege als durchaus fehlerhaft bezeichnet. Die „Staatsbürger-Zeitung" sagt wörtlich: „Wir können nicht umhin, an dieser Stelle unserm Bedauern Ausdruck zu geben über die Bahnen, in denen sich zurzeit die Rechtsprechung auf dem Gebiete des Preß- Wesens bewegt. Das Reichsgericht hat damit angefangen; eine Zeit-