Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1904-07-01
- Page
- 412 (sequence 6)
- Language
- German
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412 Hm deutscher! Reich. habe. Unter denjenigen, die einer Vernehmung unterzogen wurden, befand sich auch der Restaurateur Sänger, der hinter dem Schlochauer Tor wohnt, und der frühere Inhaber einer Kutscherstube hinter dem Kühnschen Hotel. Es heißt, daß die Vernehmung sehr wichtiges Material zu Tage gefördert hat. Gleichzeitig wurde dem „33. T," aus Halberstadt gemeldet, daß Maßloff nach einer Vernehmung, die er in der Konitzer Affäre zu bestehen hatte, auf freien Fuß gesetzt, daß aber auch Frau Maßloff vernommen worden sei. Wie das „Konitzer Tageblatt" berichtet, soll der Arbeiter Maßloff der Hauptbeschuldiger der Familie Berg sein und die Beschuldigung auf „vorsätzliche Tötung" lauten. Die „Ostd. Tageszeitung" teilt mit, daß der Redakteur Zimmermann von der „Preuß. Korrefp.", welcher den Kern der neuen Ermittelungen in die breite Oeffentlichkeit brachte, sich kürzlich auf grund des Zeugniszwangsparagraphen in einem Disziplinarverfahren wider Unbekannt als Zeuge in Könitz einzufinden hatte. Er verweigerte seine Aussage und wurde, wie die „Staatsb. Zeitung" erzählt, wegen Zeugnisverweigerung sofort durch Gerichtsbeschluß zu 200 Mark Strafe verurteilt. Mit Recht drückt die „Breslauer Morgenzeitung" ihre Verwunderung darüber aus, daß nicht auch der frühere Kloxiner Pfarrer Kröfell, der den Konitzer Prozessen persönlich beigewohnt hat, einem Verhör unterzogen wird, da er selbst öffentlich bekennt, von dem geheimnisvollen Vorgang mehr als die Behörden zu wissen. Er schreibt im ' Pyriher „Mittelstand^: »Für uns und für tausende denkender Männer, gibt es in der Konitzer Affäre kein Geheimnis." Wenn Herr Kröfell über den Mord so genau Bescheid weiß, hätte er schon längst die moralische Verpflichtung gehabt, den Justizbehörden von seiner Kenntnis Mitteilung zu machen. Er scheint aber genau so wie die »StaaLsbürger-Zeitung" die ärztlichen Gutachten und die bezeugten Fahrten Winters nicht gelten laffen zu wollen. Wagte das Antiscmitmblatt doch noch in neuester Zeit zu erklären, daß der „Konitzer Leichenfund unbarmherzig alle anderen Kombinationen zerstöre", während nach dem Urteil der höchsten medizinischen Autoritäten dieser Leichenfund bekanntlich „alle Kombinationen der Ritualmord- Märchea-Erfinder unbarmherzig zerstört hat." Das Blatt, welches so manchen früher unparteiischen Konitzer mit Vorurteilen erfüllt uno zu unvorsichtigen Worten und Handlungen verleitet hat, schreibt ferner: „Tatsächlich ist der Erste Staatsanwalt Schweizer getreu seinem gelegentlich des Levy-Prozesses der Konitzer Bevölkerung gegebenen Versprechen, den Konitzer Mord zur Sühne zu bringen, unaufhörlich tätig in der Ermittelung der Mörder. Wir