Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 7-8 (Juli 1904)
- Article
- Der Jude im deutschen Drama
- Date
- 1904-07-01
- Page
- 396 (sequence 10)
- Language
- German
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396 Im deutschen Reich. wir da im einzelnen höre», sind die alltäglichen öden Schimpfereien nach dem Rezept der „Staatsbürger-Zeitung". Hervorheben will ich nur die wahren Worte des Professor Havermann, der den Ucbertritt der Juden zum „Christentum" ein sckandhaft unsittliches Spiel mit dem Heiligsten, „einen frivolen, seelischen Mummenschanz" heißt; „ihr Scheinchristentum ist eine lächerliche Maskerade und mühte eigentlich, wie das unberechtigte Tragen einer Uniform bestraft werden". Im „Danieli", wie im Leben sehen wir oft, daß es sich selbst bestraft - und auch Nordaus Moser ist dafür ein warnendes Beispiel. Ein Stück gegenwärtiges Leben entrollt auch „Das neue Ghetto" von Herzl. Alles ehrliche Streben und alles wackre Kämpfen hilft dem modernen Juten nichts; ehrlich erworbene Stellung in der Gesellichast, redliches Wirken für das Ganze ohne Selbstsucht, wohlverdiente Erfolge — alles ist umsonst! Die Gejellsckafi stößt den Juden zurück in das neue Ghetto, ihn verfolgt der auf Ahasveros lastende Fluch, stets gehaßt und nirgends geliebt zu fein. Und auch hier erlöst die geknechtete und gequälte Seele des unterliegenden Juden die Revolverkugel eines chiistlichen Duellanten, der mutwillig und frivol das schwanke Waffenglück zur Entscheidung rief. Anerkennenswert sind im Herzischen Srück die auch auf das Judentum geworfenen Schalten, pme Streiflichter, welche an den bis zum krassesten Egoismus gesteigerten Geschäftostnn eines Teils der heutigen Juden erinnern — Juden freilich meist nur dem Namen nach. Etwas anders geartet ist Lindaus „Gräfin Lea", ein Schauspiel, das vor 22 Jahren gewaltiges Aufsehen hervorrief. Es ist eine fast didaktische Erörterung. ob ein Jude einen geringeren sittlichen Wert darstellt, als ein Andersgläubiger. Denn das Stück handelt von einem Prozeß, den eine adelige Familie um einen Fideikommißbesitz fuhrt; ihn hat Gräfin Lea, die ehemals die Tochter des jüdischen Spekulanten Moses Brandet geweien ist, von ihrem Gatten geerbt — man bestreitet ihr dazu das Recht, weil das Hauerecht von der Erbichast Mitglieder ausschließt, welche uneingedenk der Pflichten, die der adelige Stand ilmen auferlegt, „sich auf irgend eine Weise in eine ungeziemende, ihre Lebensstellung herabseh nde Verbindung einlaffen." Vor dem Gerichtshof wird erhärtet, daß Gräfin Lea nicht, nur die Lebensstellung der Fregge's nicht herabsetzte, sondern durch eine hochherzige, das Unrecht ihres verstorbenen Vaters tilgende Handlungsweise, die ihr schließlich Herz und Hand des ruinierten Grafen gewann, die Existenz der gräibchen Fam lie retiete und zugleich wieder auf gesunde Grundlagen stellte. Dabei wird mit Recht die Frage nach de« Vater einer zu beurteilenden Jüdin als „verwirrende Frage"