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Im deutschen Reich · 1904-06-01 · Heft 6 (Juni 1904) · p. 356

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 6 (Juni 1904)
Article
Berlin
Date
1904-06-01
Page
356 (sequence 2)
Language
German
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358 Im Deuifd/m Reich. gerichtspräsidenten eingerichtet haben: sie suchen bei geschehener Pfändung den Schuldner von vornherein zu bestimmen, eine bestimmte Zeitung, nämlich die von ihnen begünstigte, für die Publikation zu gestatten, gedeckt durch die Verfügung des Amtsgerichtspräsidcnten. Ich habe hier vor mir den Brief eines — wie er behauptete: geschädigten — Gläubigers, der sich darüber beschwert, daß ein Pfandobjekt, welches von dem Gerichtsvollzieher sehr hoch geschätzt worden war, schließlich nach seiner Meinung, weil cs in einer Zeitung publiziert worden war, die nicht umfangreich gelesen wird, nur die Hälfte des geschätzten Wertes als Erlös gebracht hat. Den einzelnen Fall kann man natürlich nicht prüfen; das mutz man der Justizbehörde überlassen. Ich glaube aber sageu zu sollen, daß der Herr Justizminister die Freundlichkeit haben möchte, nach dieser Richtung seine Aufmerksamkeit zu lenken und dafür zu sorgen, daß die Gerichtsvollzieher generell angewiesen werden, nur solche Blätter zur Publikation für die Auktion zu nehmen, welche einen umfangreichen Leserkreis haben und zugleich auch geeignet erscheinen, ein Publikum zu liefern für die Auktionen, damit der Fall, von dem der Herr Regierungskommissar selber gesprochen hat, daß Werte verschleudert werden nt unnützer Weise und durch nichts ersetzt werden, möglichst ausgeschlossen wird. Ich will daraus nicht eingchen, Ihnen hier eine Liste vorzulesen, wieviel Gerichtsvollzieher trotz der Verfügugung des Herrn Amtsgerichtspräsidenten neuerdings in demselben kleinen Blatte annoncieren, welches ihr Vorgesetzter für ungeeignet bezeichnet hat; es sind 15 an einem Tage, 20 an einem Tage u. s. w. u. s. w., die das trotzdem tun, und ich muß fagen, daß das meines Erachtens wirklich einen wirtschaftlichen Schaden anrichten kann, der gerade von der Regierung auch nicht gewollt ist. Ich würde deshalb sehr bitten, daß der Herr Justizminister nach der Richtung eine Verfügung an die Gerichtsvollzieher erläßt, die etwa dahin geht, daß diese Annoncen von bevorstehenden Auktionen nur in Zeitungen geschehen, die eine große Auflage haben und die nach ihrer ganzen Natur dazu geeignet sind." Darauf hat der Justizminister vr. Schönstedt nach dem stenographischen Bericht Nachstehendes erwidert: „Was die Bekanntmachung der Verkaufsanzeigen der Gerichtsvollzieher angeht, so ist die Justizverwaltung nicht in der Lage, den Gerichtsvollziehern vorzuschreiben, welcher Zeitungsblätter sie sich dazu bedienen sollen. Sie muß sich darauf beschränken, gewiffe Grundsätze aufzustellen, die von ihnen zu beobachten sind, und das ist, wie alldem Dortrage des Herrn Abgeordneten Rosenow hervorgegangen ist, geschehen. Durch den Amtsgerichtspräsidenten sind die Gerichtsvoll-

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