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Im deutschen Reich · 1904-06-01 · Heft 6 (Juni 1904) · p. 339

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 6 (Juni 1904)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1904-06-01
Page
339 (sequence 6)
Language
German
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Umschau. 339 doch cmnchmen, daß sie nur nachträglich ihre Opfer durch einen glatten Halsschnitt zu töten brauchten, um den Verdacht von sich abzulenken und straflos zu bleiben. In Hemmer Ln Westfalen ist z. B. kürzlich der Schulknabe Rose von einem Unmenschen in den Wald gelockt und getötet worden. Die entkleidet aufgefundene Leiche wies Verletzungen auf, die hinreichend bewiesen, auf welche martervolle Weise das Kind sein Leben verloren hat. Die gerichtliche Untersuchung hat dies bald festgestellt, aber die .Staatsbürger-Ztg." hatte sofort ihrem Bericht zwar die Ueberschrift „Lustmord" vorangesetzt, aber ein kleines „Fragezeichen" hinzugefügt, offenbar um ihre Leser glauben zu machen, daß hier wiederum ein „unaufgeklärtes" Verbrechen verübt worden sei, welches die Untersuchungsbehörden nur irrtümlich den „unschuldigen Herren Lustmördern" zur Last legen möchten. Inzwischen war in Iserlohn als Urheber des Mordes der angeblich schwachsinnige Egon Schunk aus Hembrock festgenommen worden und hatte den Mord eingestanden. Diese Nachricht brachte das Antisemitenblatt an einer ganz versteckten Stelle, so daß die Mitteilung kaum bemerkt werden konnte und in einer Form, daß man kaum erfahren konnte, um welche Tat es sich bei der Entdeckung des Mörders handelte. Die traurigen Folgen, welche ein ähnliches Gebühren für eine ganze preußische Provinz nach sich gezogen hat, hindern die Antisemiten der „Handelsstätte" ebensowenig, wie die ihnen für Beschimpfung der Justizbehörden auferlegten Gefängnisstrafen, ein trauriges Geschäft sortzusetzen, das ihnen fortwährend materiellen Gewinn bietet,, und ihnen auch bei verblendeten Anhängern den Nimbus des Märtyrertums oder mindestens den Ruhm verschafft, den berufenen Wächtern von Ordnung uno Gesetz gegenüber ein ihnen vom „Volke" zuerkannles heilsames Zenforenamt auszuüben. Es ist doch eine eitle Spiegelfechterei der „Staatsbürger-Ztg.*, wenn sie sich beständig anstellt, als sei Wrlhelm Bruhn nur wegen Beleidigung einiger Konitzer Juden zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden, während diese Strafe in der Hauptsache über ihn verhängt wurde, weil er als der Inspirator jener preirtzlscheJustizbehördengröblichst beschimpfenden Artikel erachtet wurde, für welche der verantwortliche Redakteur des Blattes vr. Bötticher die ihm zuerkannte einjährige G fängnisstrase zur Zeit noch nicht ganz verbüßt hat. Trotz dieser Strafen setzt das Antisemitenblatt die Herabsetzung preußischer Richter fort, indem es seinem Bruhn, der durch Verbreitung des Ritualmordmärchens dazu beigetragen hat, die Untersuchung der Winter- Affäre zu erschweren, das Verdienst zuschreibt, die Behörden „vor beispiellosen Mißgriffen" bewahrt zu haben. Selbst jetzt noch, nachdem

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