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Im deutschen Reich · 1904-05-01 · Heft 5 (Mai 1904) · p. 293

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 5 (Mai 1904)
Article
Berlin
Date
1904-05-01
Page
293 (sequence 4)
Language
German
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Kon espondcnzen. 293 daß dies nur auf dem Papier stehe. Der Grundsatz der konfessionellen Gleichberechtigung werde ganz offen verletzt. Ein Staat, Ln dem die konfessionelle Gleichberechtigung nicht durchgeführt sei, habe kein Anrecht, sich einen sittlichen Kulturstaat zu nennen. Auf eine Anfrage, weshalb der Verein nicht gegen das antisemitische Vorgehen der höchsten Staatsbeamten eine Proteftversammlung einberufen habe, bemerkte Dr. Barth: Man muffe mit Protestversammlungen haushälterisch Vorgehen. Der Verein habe es nicht für angezeigt gehalten, aus Anlaß der Ausweisung nniger russischer Juden sogleich eine Proteftversammlung einzuberufen. Archivdirektor vr. Georg Winter- Osnabrück sprach danach über die Juden im Heere. Seit zwei Jahrzehnten sei kein Jude mehr zum Reserveoffizier ernannt worden; einen aktiven jüdischen Offizier gebe es überhaupt nicht. Das Schlimme sei, daß man nicht offen und frei bekenne, der Jude werde vom Offizierstand, von allen öffentlichen Derwaltungsämtern u. s. w. ausgeschloffen, weil er Jude sei; man weise den Juden ab mit der Angabe, daß er sich nicht eigne. Es wäre dringend notwendig, daß ähnlich wie im Jahre 1880 alle wirklich liberal denkenden Männer in Deutschland ihre Stimme gegen die Verletzung des obersten Verfaffungsgrundsatzes erheben. Reichstags- und Landtagsabgeordneter Prof. vr. Eickhoff-Remscheid (freis. Volkspartci) wies in längerer Rede auf seine Ausführungen im Reichstage hin -und sagte dabei: „Auf meine Interpellation im Reichstage hatte ich von dem Kriegs- Minister keine andere Antwort als die mir erteilte erwartet. (Sehr richtig!) Er konnte nichts andres antworten, denn die Verhältniffe, die bekanntlich stärker sind als die Menschen, zwangen ihn zu einer solchen gewundenen Erklärung. Den Fall Hauptmann hat der Kriegsminifter mit soldatischer Ehrlichkeit behandelt und korrekt erledigt. Rur hätte Hauptmann Gelegenheit gegeben werden muffen, sich bei demselben Regiment oder einem andern nochmals freiwillig zu melden. Das ist jüngst in Wiesbaden geschehen. Dort wurde ein israelitischer Kaufmann, der sich als Zweijährig-Freiwilliger gemeldet hatte, bei dem Artillerie-Regiment 27 abgewiesen mit der Erklärung seitens des Hauptmanns, daß er israelitische Freiwillige nicht mehr annehmen dürfe. Auch hier legte sich der Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens ins Mittel und protestierte gegen das Verhalten des Hauptmanns. Seitens des Korps-Kommandeurs des VIII. Armeekorps wurde der Bescheid gegeben, daß diese Zurückweisung ungesetzlich und daß das Erforderliche veranlaßt sei. Es wurde hinzugefügt, dem Betreffenden werde anheimgestellt, sein Gesuch beim Regimente zu erneuern. Das ist schon

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