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Im deutschen Reich · 1904-05-01 · Heft 5 (Mai 1904) · p. 283

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 5 (Mai 1904)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1904-05-01
Page
283 (sequence 8)
Language
German
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Umschau. 283 Auf den Wunsch, über die Stellung des Auswärtigen Amtes in dieser Frage Klarheit zu schaffen, äußerte der Staatssekretär, es bedürfe solcher Klarstellung gar nicht. Die russische Regierung habe bei den Handelsvertragsverhandlungen gar keinen Zweifel darüber gelaffen, weder uns, noch der französischen und englischen und amerikanischen Regierung, daß sie durchaus gewillt sei, die für die russischen Juden geltenden Bestimmungen auch für die zeitweise in Rußland befindlichen Juden aller Rationalitäten an< z»wenden und fremden Israeliten keine größeren Rechte zu gewähren als den inländischen. Das Auswärtige Amt werde selbstverständlich bei den Handelsvertragsverhandlungen dafür sorgen, habe es bereits getan und werde weiter fortfahren, nach Möglichkeit für eine bessere Behandlung und eine größere Erleichterung der Geschäftstätigkeit der deutschen Juden in Rußland einzutreten; es hoffe und wünsche, daß es Zu einem günstigen Ergebnis kommen werde. Wohl sagte der Staatssekretär zu, daß die deutsche Regierung bei den Verhandlungen nach Möglichkeit für eine Erleichterung der Geschäftstätigkeit der deutschen Juden in Rußland eintreten werde, aber er schwächte diese Zusicherung erheblich durch den Hinweis darauf ab, daß Rußland auch anderen Staaten gegenüber sich entschieden gegen die Zumutung gesträubt habe, fremden Juden größere Rechte zu gewähren als den ruffischen Juden. Der Staatssekretär hätte aber eigentlich wissen müffen, daß in Wirklichkeit die russische Regierung die nichtruffischen Juden nicht einmal den ruffischen Juden gleichstellt. Diesen ist der unbeschränkte Aufenthalt in den Städten und Flecken des Ansiedelungs-Rayons gestattet; dagegen können deutsche Juden das ruffische Reich nur betreten, wenn sie Inhaber oder Vertreter eingetragener Handelsfirmen sind. Andern deutschen Staatsbürgern jüdischen Glaubens, sogar Professoren und Aerzten, wird das Visieren der Päffe versagt; es hat bedeutenden christlichen medizinischen Autoritäten Mühe gekostet, aus Anlaß des Medizinischen Kongresses in Moskau eine ausnahmsweise Zulassung jüdischer Kollegen bei der russischen Regierung durchzusetzen. Bezüglich der Haltung der amerikanischen Regierung konnte der Staatssekretär v» Richthofen kaum im Zweifel darüber sein, daß sie bei einem etwaigen Vorgehen der deutschen Regierung allen Schritten in dieser Sache sich bereitwilligst anschließen würde. Die Stimmung in Washington kennzeichnet die im amerikanischen Repräsentantenhause einstimmig erfolgte Annahme des Antrages, den Präsidenten zu ersuchen, Maßregeln zu ergreifen, welche die gleichmäßige Behandlung aller amerikanischen Bürger aller Konfessionen allenthalben sichern. Wenn

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