Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1904)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1904-05-01
- Page
- 282 (sequence 7)
- Language
- German
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282 Im deutschen Reich. schen Grenzpfählen." Da der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes, Freiherr von Richthofen, diesen lebhaften Appell zunächst völlig unbeachtet ließ und sich nur eingehend über samoanische und südafrikanische Angelegenheiten verbreitete, drückte der Abgeordnete I)r. Müller-Sagan von der freisinnigen Volkspartei darüber sein Bedauern aus und sagte, wiederholt durch höhnischeZurufe von Konservativen und Antisemiten unterbrochen, aber unter lebhaftem Beifall der Linken: .Wir müssen jetzt endlich einmal klipp und klar hören, ob das Answärtige Amt gewillt ist, die Rechte deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens gegen Rußland zu wahren. Will man das nicht tun, dann spare man doch die volltönenden Worte. Das „Civis germarms sinn" klingt wie ein Hohn, wenn man sieht, wie unsere Mitbürger im Auslande behandelt werden. Wenn die Herren auf der Rechten lachen, so beweisen sie damit, daß sie so wenig nationales Empfinden haben, daß sie nicht dem Auslande gegenüber die Gesamtheit des deutschen Volkes als Einheit auffassen. Ob Jude oder Christ, ob polnischer oder deutscher Herkunft: soweit wir deutsche Reichsangehörige sind, wollen wir dem Ausland als Einheit gegenübertreten. Unser auswärtiges Amt hat die Verpflichtung, bei den jetzigen Handelsvertrags-Verhandlungen dafür zu sorgen, daß diese Punkte klargesteüt werden. Wie man auch hier im Jnlande zur Judenfrage steht, man wird nicht leugnen können, daß wir schwere wirtschaftliche Schädigungen erleiden, wenn es den jüdischen Geschäftsreisenden unmöglich gemacht wird, ihr Gewerbe im Ausland auszuüben. Tatsache ist, daß die Juden im Osten vielfach die Träger des Deutschtums sind. Das ist eine Tatsache, die Sie nicht aus der Welt schaffen können durch all Ihr antisemitisches Gehetze. Wenn die Deutschen jüdischen Glaubens verhindert werden, ihren Geschäften im russischen Gebiet nachzugehen wie die Angehörigen anderer Nationalitäten und anderen Glaubens, so bedeutet das eine schwere wirtschaftliche Schädigung. Der Vertretet: des Auswärtigen Amtes hat vorhin darauf hingewiesen, daß im Bezirk Rostow noch Ausnahmegesetze gelten. In dem Handelsverträge ist von Ausnahmegesetzen nicht die Rede. Wenn aber auf dem Wege der Sondergesetzgebung alle Vorteile illusorisch gemacht werden können, die im Handelsverträge festgesetzt werden, was bleibt denn'dann noch von solchen Abmachungen übrig? In diesem Augenblick, wo neue Verhandlungen geführt werden, muß unser Auswärtiges Amt suchen, für unser gesamtes Erwerbsleben Vergünstigungen herauszuschlagen, vor allem aber, daß die Mißhandlungen deutscher Reisender jüdischen Glaubens in Rußland aufhören."