Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1904)
- Article
- Der Verband der deutschen Juden
- Date
- 1904-05-01
- Page
- 263 (sequence 11)
- Language
- German
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Der Verband der deutschen Juden. 263 merkung betreffs der geringen Erfolge der liberalen Abgeordneten für die Sache des Judentums selbstverständlich nicht die Parteivertreter treffen, sondern sich nur auf die Schwächung des Liberalismus im Parlament beziehen solle. Rechtsanwalt Behrend-Danzig erklärt, daß er auch für den westpreußischen Provinzialverband, der bisher abseits gestanden, den Beitritt erwirken werde. In dem neuen Verbände werde der Weg für eine staatliche Organisation gewiesen werden. Herr Max Elb-Dresden stellt zur tatsächlichen Berichtigung fest, daß entgegen der Meinung vieler das neue sächsische Ju>engesetz doch bester sei als der bisherige Zustand. Unter lebhaftem Widerspruch erklärt er, daß die Schächtfrage mit diesem garnichts zu tun habe. Herr Dr. Fiegel-Berlin überbringt die Zustimmung des Lehrerverbandes zum Beitritt zur neuen Organisation. Justizrat Cassel-Berlin tritt sehr warm für die Organisation ein und betont ausdrücklich, daß die fortschrittlichen Parteien jederzeit eindringlich für die Rechte der deutschen Juden eingetreten seien und dies auch fernerhin selbständig tun werden. Der Verband wolle Gleichberechtigung^ und Menschheitsintereffen, nicht aber materielle und wirtschaftliche Interessen, er dürfe deshalb nicht mit dem Bund der Landwirte und ähnlichen Institutionen verglichen werden. Nachdem noch Kommerzienrat Plaut- Eaffel erklärt hatte, daß für Niederhessen, wenn sie auch jetzt noch gebundene Marschroute hätten, der spätere Beitritt zum Verbände in sicherer Aussicht stehe, schließt die Generaldebatte, und es tritt eine halbstündige Frühstückspause ein. — Ueber die Spezialdebatte müssen wir uns kürzer fassen; wir können nur die Resultate derselben mitteilen. Nach langer Debatte wurden die beiden ersten Paragraphen einstimmig angenommen. Dieselben lauten: § I. „Der Verband der deutschen Juden bezweckt die Vertretung aller den Juden im deutschen Reiche gemeinsamen Interessen." £ 2. „Die Erörterung von Fragen der Religion und des Kultus, sowie der inneren Verwaltung der Gemeinden ist nur insoweit statthaft, als cs sich um die Abwehr von Angriffen handelt." Zahlreiche Amendements zu diesen Paragraphen wurden abgelehnt. Bei § 4, der die Zusammensetzung der Hauptversammlung betrifft, wurde auf Antrag Dr. Ehrenberg- Stettin die Berufung von Delegierten aus Gemeinden, welche mindestens 1000 Seelen umfassen (statt, wie es im Statutenentwurf heißt. 2000 Seelen), beschlossen. Ein Antrag des Stadtverordnetenvorstehers Cohrr-Liegnih, diese Ziffer auf 600 herabzusetzen, wurde abgelehnt. Ebenso wurde ein Antrag vou Proseffor Maybaum abgelehnt, dem Rabbinerverbande 5 Vertreter statt 2 zuzugestehen. Dagegen wurden die Anträge Blumenthal - Cassel und Landrabbmer Gronemann-