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Im deutschen Reich · 1904-05-01 · Heft 5 (Mai 1904) · p. 261

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 5 (Mai 1904)
Article
Der Verband der deutschen Juden
Date
1904-05-01
Page
261 (sequence 9)
Language
German
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Der Verband der deutschen Juden. 261 bestrebungcu werde nach wie vor das eigentliche Tätigkeitsgebiet des Eentral-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens sein. Bei der Schaffung des Verbandes der deutschen Juden fei der Gedanke leitend gewesen, daß nicht blos abwehrende Tätigkeit zu üben, sondern durch positive Arbeit für die Fortentwicklung und Stärkung des Judentums etwas geschehen müsse. Soll das Judentum im Kampfe gegen Antisemitismus und Renegatentum Ersprießliches leisten, so sei eine Zusammenfaffung aller seiner materiellen und geistigen Kräfte erforderlich. Die Judenheit sei in tausende selbständiger, zusammenhangsloser Gemeinden zersplittert, die außer der Uebereinftimmung des Glaubens durch kein äußerliches Band zu gemeinsamer Tätigkeit und gemeinsamer Jntereffenvertretung zusammengehalten würden. Keine Institution könne der Zusammenfassung entbehren. Da eine staatliche Zusammenfassung der Einzelgemeinden zu einer Gesammtkirche in absehbarer Zeit nicht zu erwarten sei, so müßten die Juden alles an die Schaffung einer autonomen Organisation setzen, damit die Jntereffen des Judentums nach großen einheitlichen Gesichtspunkten vertreten würden. Das Arbeitsgebiet,, das der Central-Berein deutscher 'Staatsbürger jüdischen Glaubens, der Deutsche Israelitische Gemeiudebund und der Rabbiner-Verband dem neuen Verbände überließen, sei unermeßlich. In die vorhandene Bresche habe der Verband einzutreten. Die Fragen der Auswanderung, der Einwanderung, der Naturalisation, das größte Gebiet der Statistik und Apologetik, alles dies könne nicht vom Central-Verein, sondern nur in gemeinsamer Arbeit mit den übrigen Organisationen gelöst werden. Denn die zu lösenden Fragen - man denke z. B. nur an die Schächtfrage — seien nicht blos nach staatsrechtlichen, sondern auch nach religiösen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu behandeln. Deshalb sei eine Zusammenfassung der bestehenden Organisationen geboten. Ein politisches oder juristisches Bedenken, das die Bayern oder Württemberger hindern könnte, dem Verbände beizutreten, bestehe nicht. Auch in Preußen hätten die jüdischen Gemeinden ebenso wie die Stadtgemeinden nur ganz bestimmt zugewiesene Kompetenzen; durch kein Judengesetz Deutschlands könne bestimmt sein, daß die jüdischen Gemeinden nicht das Recht haben sollten, mit anderen jüdischen Gemeinden im Interesse des Judentums zufammenzugehen. Wie die Ingenieure, Juristen, die Städte sich zusammenschlöffen, wie die Evangelischen, obwohl die evangelische Kirche nicht reichsgesetzlich geregelt sei, sich zum Evangelischen Bunde vereinigten, so sollten sich auch die deutschen Juden zusammenfinden. Mit Rücksicht auf die noch nicht angeschloffenen Gemeinden und mit Rücksicht darauf, daß eine Reihe von Korporationen nicht korporativ

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