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Im deutschen Reich · 1904-04-01 · Heft 4 (April 1904) · p. 192

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 4 (April 1904)
Article
Die Juden als Soldaten
Date
1904-04-01
Page
192 (sequence 4)
Language
German
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192 Im deutschen Reich. waltungsbestimmungen gebe, die die Beförderung von Soldaten jüdischen Glaubens verbietet, so sagte er damit nur etwas Selbstverständliches. Die Zurücksetzung der Juden im Heere erfolgt ja gerade gegen die klaren Bestimmungen der Verfassung, denen anderweitige gesetzliche Bestimmungen selbstverständlich nicht entgegenstehen können; und ebenso sind Verwaltungsbestimmungen unmöglich, die der Verfasiung zuwiderlaufen. Wenn der Kriegsminister dann noch hinzufügte, er könne den Betreffenden nur anhcimgeben, diesen Gesetzen entsprechend zu verfahren, so sprach er damit zwar eine Mißbilligung des regelmäßig geübten Verfahrens aus, aber doch in einer sc leichten Form, daß man irgend einen Erfolg davon nicht zu erwarten hat. Einen solchen Erfolg wird der Kriegsminister garnicht gewünscht haben; es kam ihm vielmehr nur darauf an, über die Sache in irgend einer Weise hinwegzukommcn, ohne sich zu Anschauungen bekennen zu müssen, die zu den verfassungsmäßigen und gesetzlichen Bestimmungen in Widerspruch stehen, und das ist bei einer parlamentarischen Debatte bei einigem Geschick, woran es Herrn v. Einem nicht fehlt, immerhin möglich. Wenn der Kriegs minister den bestehenden Mißbrauch auch nicht mit einem Schlage abstellen kann, so ist er doch sehr wohl in der Lage, darauf hinzuwirken, daß allmählich die militärische Praxis, die jüdische Einjährige speziell von der regelmäßigen Beförderung ausschließt, durchbrochen und schließlich beseitigt wird. Der Artikel 4 der preußischen Verfassung und das Reichsgesetz vom 3. Kuli 1869 bestehen und weder die Regierung, noch irgend eine Partei wird den Versuch wagen wollen, sie zu beseitigen. Es geht aber nicht an, daß in der preußischen Armee klare und unzweideutige verfasiungsmäßige und gesetzliche Bestimmungen dauernd unberücksichtigt bleiben.' Aber nicht nur in der liberalen Preffe, auch im Reichstage selbst find diese bedauerlichen Zustände dargelegt worden, denn der Abg. Eickhoff konnte sich mit der ausweichenden ministeriellen Erklärung unmöglich abfertigen lassen. Seiner schneidigen Replik entnehmen wir nur folgende Sätze: „Ich lehne es für meine Person ein für allemal ab, auf das Niveau der Herren Liebermann von Sonnenberg und tutti quanti herabzusteigen, auf jenes Niveau, auf dem sie auch in den letzten Tage» wieder zur Freude der Herren von der Rechten und leider auch zum Teil zur Heiterkeit des Regierungstisches sich bewegt haben. (Sehr gut! links). Meine Herren, die Frage, die ich hier behandelt habe, ist in der Tat so ernst, wie sie ernster kaum gedacht werden kann. Was den Fall Hauptmann anbetrifft, so gebe ich. gern zu, daß der Herr Krirgsminister völlig korrekt gehandelt hat. Aber

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