Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 3 (März 1904)
- Article
- Jahresbericht
- Date
- 1904-03-01
- Page
- 135 (sequence 7)
- Language
- German
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Jahresbericht. 135 dieser Schüler einem betrunkenen Handwerksöurschen nachgelaufen, die Nacht fortgeblieben war und, gelehrig, wie er war, gewitzigt durch die Lehren, die Herr Bruhn und Herr Böckler ausgestrent hatten, erfand er auf eigene Faust sein Ritual-Mördchen. Er erklärte nämlich, daß der Kaufmann Rosenbaum, der ihm geeignet schien, weil er Jude war, ihn in den Keller gelockt und versucht habe, ihn dort abzuschlachten. Auch dieses einfach von einem jungen Bengel frech ersonnene Entschuldigungsmärchen fand Glauben, und es bedurfte des energischen Eingreifens, das seitens der Behörden veranlaßt worden ist, um diesen Schwindel als solchen nachzuweisen und die Bewegung im Keime zu ersticken. Nicht so gut ging es leider in Rumänien, Rußland. Sie wissen, in der rumänischen Stadt Dubossary am Dniester war ein Knabe verschwunden. Es wurde von Leuten behauptet, man habe gesehen, wie er in den Laden eines jüdischen Kaufmanns gegangen sei. Es kostete nicht viel Mühe, rumänische Bauern aufzuwiegeln, und es entstand die erste Judenhetze neuester Zeit in jenem Orte, eine Hetze, die ja, wie Sie wissen, in Südrußland eine erschreckende Nachfolge gefunden hat und weit übertroffen wurde durch jene schrecklichen Vorgänge in Kischinew und Homel, die Ihnen allen bekannt sind. Auch in Deutschland hat man, wie erwähnt, versucht, in gleicher Weise zu hetzen, und jedwedes Mittel ist recht. Ein beliebtes war die Verbreitung jener Schächt-Postkarte, angeblich eines Kunstwerkes, das alte Altarbilder wiedergab, durch einen Kunsthändler Osterrieder in München, die infolge unseres sofortigen Eingreifens der Beschlagnahme verfiel, und zwar sowohl in München als in Wien, wo man auch mit der Verbreitung begonnen hatte. Zahlreich sind auch in diesem Jahre die Fälle gewesen, in welchen wir uns an die verschiedensten Behörden wenden mußten. Ich erwähne den Fall des Lehrers Berg in Heinersdorf. Es war ein Wahlflugblatt erschienen, in dem der Ritüalmord als den Juden eigentümlich und der jüdischen Religion innwohnend verbreitet wurde. Dieses Flugblatt war auch von dem Heinersdorfer Lehrer unterschrieben. Wir meinten, daß ein Lehrer der Jugend selbst nicht bei Wahlagitationen zu solchen schwindelhaften und abenteuerlichen Erklärungen seine Zuflucht nehmen dürfe. Wir haben uns an die Vorgesetzte Behörde gewandt und die Mitteilung erhalten, daß es zwar bei Behörden nicht üblich sei, über disziplinarisches Einschreiten Dritten Mitteilung zu machen, daß aber das Erforderliche gegen Herrn Berg veranlaßt worden sei.