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Im deutschen Reich · 1904-02-01 · Heft 2 (Februar 1904) · p. 111

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 2 (Februar 1904)
Article
Berlin / A. L.
Date
1904-02-01
Page
111 (sequence 2)
Language
German
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Korrespondenzen. 111 aber doch ins Gefängnis gewandert; jedoch ihre Stellvertreter können das „Umspinnen der Flüglein" der betörten Anhänger nicht lassen — das Geschäft bringt es einmal so mit sich! Unter der Ueberschrift ,Die Ausnahme" bespricht die ,Voss. Ztg." die Ernennung eines dritten jüdischen Oberlandesgerichtörats in Preußen und sagt dabei: „In der Verwaltung des Herrn Schönstedt ist etwas geschehen, was seinen festen Ueberlieferungen widerspricht. Ein Jude, ein leibhaftiger, ungetanster Jude ist Oberlande'gerichtsrat geworden. Ein Ereignis ohne Beispiel, seit der heutige Justizminifler die Vorschläge für die Besetzung der Richterämter macht. Die Nachricht ist so verblüffend, daß sie niemand für wahr hielte, wenn sie nicht amtlich veröffentlicht wäre. Aber es steht wirklich im jüngsten „Justizministerblatt" schwarz auf weiß: der La ndgerichtsrat Dr. Sommer aus Frankfurt a. M. ist zum Oberlandesgerichrsrat in Kassel ernannt worden. Und Dr. Sommer hat nichts getan, um zuvor den Beweis „guten Glaubens" zu erbringen. Nach der preußischen Verfassung sind die öffentlichen Aemter unter Einhaltung der von den Gesehen sestgestellten Bedingungen für alle dazu Befähigten gleich zugänglich; der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig vom religiösen Bekenntnis. Alte aus der Verschiedenheit des Bekenntnisses hergeleitcten Beschränkungen dieser Rechte sind ebenem im Reichegesetz vom Juli 1869 aufgehoben worden. Schon der Bericht der Revisions- Kommission der zweiten Kammer über die Verfassung sagte, cs sei der Sinn des Artikels 4, „daß kein Standes-, Glaubens-, noch sonstiger Unterschied den Befähigten von der Bewerbung um die öffentlichen Aemter und von deren Erlangung ausichließen soll." Gleichwohl hat der Justizministcr Schönstedt am 31. Januar und und 9. Februar 1901 erklärt, daß er bei der Besetzung von Stellen in seiner Verwaltung, insbesondere auch bei der Ernennung von Notaren, von einer Unterscheidung zwischen Christen und Juden nicht absehen könne. — Wir wissen nicht, ob Hirr Schönstedt sich von der Unrichtigkeit seiner bisherigen Anschauungen überzeugt hat; wir wißen nicht, ob er amtsmüde ist und ob die Beförderung des Herrn Sommer seinen eigenen Rücktritt ankündigt. Aber das wissen wir. daß Herr Dr. Sommer auf dem Kasseler Gymnasium der Schulfreund des Prinzen Wilhelm war und vom heutigen Kaiser immer noch mit Freundschaftsbeweisen beehrt wird. Also noch einmal, bis auf weiteres ist es die Ausnahme, die die Regel bestätigt." — Di.'se An nähme ist zweifellos darauf zurückzuführen, daß seit etwa 14 Jahren

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