Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1904)
- Article
- Zur Gesamtorganisation der Israeliten Deutschlands
- Date
- 1904-02-01
- Page
- 85 (sequence 13)
- Language
- German
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Zur Gesamtorganisation der Israeliten Deutschlands. 85 Platze finden, weil dies so leicht Missdeutungen ausgesctzt werden könnte, und dabei jede Geheimtuerei die größten Nachteile zur Folge haben müßte. Der Ausschluß der Oeffentlichkeit bei der Hauptversammlung konnte nur den Judenfeinden die erwünschte Gelegenheit bieten, die alten Vorwürfe über geheime Oberen, Gebeimregierung u. s. w. mit einem Schein von Berechtigung zu wiederholen. Es würden meines Erachtens viele so wie ich entschieden Bedenken tragen, sich an den Verhandlungen des künftigen Verbandes zu beteiligen, wenn für diese nicht der Grundsatz der O ffentlichkeit maßgebend bliebe. Aus diesem Grunde möchte ich den Ausschluß der Oeffentlichkeit weder durch ein Drittel der Hauptversammlung noch durch eine größere Zahl vorgesehen wiffen, sondern diesen Schlußsatz des § 6 ganz in Wegfall gebracht sehen. Ich beantrage, den § 6 der Statuten einfach lauten zu lassen: „Die Sitzungen der Hauptversammlung sind öffentlich." Auch Herr Justizrat Dr. Friedemann begründet die Notwendigkeit der Oeffentlichkeit, wogegen Herr Rabbiner Dr. Freudenthal-Danzig bittet, mit Rücksicht auf die divergierenden westpreußiichen Gemeinden den § 6 vollständig zu streichen. Nachdem Herr Prcfeffor Dr. Philippsohn namens des Ausschusses die Erklärung abgegeben, daß derselbe mit dem beantragten Wegfall des Schlußsatzes des § 6 sich einverstanden erklärt, wird der Antrag Freudenthal, den Pa-agraphen ganz zu streichen, mit großer Mehrheit abgelehnt. (H?rr P. Simson-Danzig erklärt dabei, sich der Abstimmung zu enthalten.) Hierauf wird der § 6 in der abgekürzten Fassung: „Die Sitzungen in der Hauptversammlung sind öffentlich", fast einstimmig angenommen. Die §§ 7, 9, 11, 12, 13 und 16 finden an bloc Annahme. Bei dem § 8 (Ausschuß) äußert Herr Stadtrat Magnus-Königsberg gegen die Zulassung der Wahl durch Zuruf Bedenken; der Antrag auf Streichung des betreffenden Satzes wird abgelehnt und der § 8 unverändert angenommen. Bei der Beratung des § 14 (Einkünfte des Verbandes) wünscht Herr Ignatz Goldschmidt-Posen eine bestimmte Fixierung der Beiträge, Herr Amtsgerichtsrat Levy-Bcuthen die Streichung des Schlußsatzes, Herr Justizrat Dr. Geiger-Frankfurt a. M. den Wegfall des ganzen Paragraphen. Schließlich wird der Vorschlag des Herrn Justizrats Dr. Fuchs in den § 14 die im § 4 8ud A und B des Entwurfs bezeichneten Mitglieder einzuschalten, mit Mehrheit angenommen. Für die Streichung des § 15 erklären sich nur 4 Stimmen, für die Weglassung des Schlußpaffus die Mehrheit, worauf der § 15 Annahme findet.