Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1904)
- Article
- Zur Gesamtorganisation der Israeliten Deutschlands
- Date
- 1904-02-01
- Page
- 84 (sequence 12)
- Language
- German
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64 Im deutschen Reich. Berlin und ihre Vororte sind zur gemeinsamen Entsendung von 20 Delegierten berechtigt." Herr AmtsaerichtSrat Levy-Beuthen empfiehlt zu dem Absatz B „Verbaute" den Zusatz: „Es entsenden je rinen Delegierten die Lehrer-Kollegien der drei jüdischen Hochschulen in Berlin und Breslau. Zu Ä Absatz 2 wird gegen zwei Stimmen beschlossen, soweit als möglich die Vertretung der großen Gemeinden durch die Provinzial- und Bezirksoerbände stattfinden zu lassen. Zu Absatz B wird der die Hochschulen betreffende Anrrag des Amtsgenchrsrars Lery mit Stimmenmebrheir angenommen. Zu Absatz C liegt ein Antrag des vr. Auerbach-Frankfurt a. M. vor, die Zahl der neu zu berufendendcn Einzelpersonen nicht zu beschränken. Herr Rabbiner I)r. Freudenthal-Danzig will die zu berufenden Einzelpersonen durch die Hauptversammlung gewählt sehen, was Herr Justizrat I>r. Geiger-Frankrurt am Main als nickt praktisch darstcllt. Zn bezug auf die Zahl der Einzelpersonen vertritt er die Fassung des Entwurfs. Herr Max E!b-Dresden beantragt, das Wort „angesehener" zu streichen und Herr Justizrat vr. Fucks erklärt sich damit einverstanden. worauf nach kurzer Debatte der Absatz 0 unter Wegfall des Wortes „angesehener" mit Mehrheit angenommen w rd. Der § 6 veranlaßt Hrrrn P. Simjon-Danzig zu betonen, daß der westpreutzrsche Verband zwar die OrffenNichkeit der Hauptversammlung grundsätzlich mißbilligt habe, aber sich hoffentlich davon überzeugen laffen werde, daß die Oeffentlickkeit nötig sei. Herr Larntagsabgeordneter Justizrat Cassel erwiderte hierauf: „Ich stehe seit mehr als 20 Jahren im öffentlichen Leben und habe es von jeher für die Pflicht jedes deutschen Juden gehalten, für die Interessen unseres deutschen Vaterlandes nach Kräften einzutreten und sich an eine politische Partei anzuschließen und zwar an die, welche seinen Ueberzeugungen entspricht. Ich bin aber, überzeugt, daß zwecks Wahrung der Rechte der Juden und zum Schutze gegen Verkümmerung derselben durch antisemitische Vorurteile und Gehässigkeiten die Juden sich nickt lediglich an die politischen Parteien zu wenden, sondern für ihre gekränkten Rechte selbst mannhaft einzustehen haben. Die Abneigung gegen die Oeffentlichkeit ist mir völlig unverständlich; ick muß nach den von mir gemachten Erfahrungen die vorgebrachten Bedenken gegen die Oeffentlichkett der'Verhandlungen als nickt gerechtfertigt erachten. Am allerwenigsten würde ich den Ausschluß der Oeffenrlichkeit bei Verhandlungen über jüdische Angelegenheiten am