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Im deutschen Reich · 1904-02-01 · Heft 2 (Februar 1904) · p. 81

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 2 (Februar 1904)
Article
Zur Gesamtorganisation der Israeliten Deutschlands
Date
1904-02-01
Page
81 (sequence 9)
Language
German
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Zur Gesamtorganisalion der Israeliten Deutschlands- 81 erregten Versammlungen Anlaß geben, daß eine bis dorthin reichende Rückwirkung zu befürchreu wäre. Wie nötig, ja wie unerläßlich aber die Oeffentlichkeit der Hauptversamm ung rft. hat Herr Professor vr. Philippson in dem einleitenden Vortrag überzeugend ausgr fuhrt. Nach alledem hoffe ich, daß der westpreußijche Verband seine Bedenken aufgeben und daß die anwesenden beiden Herren Delegierten von hier die Ueberzeugung mitnehmen werden, daß der neue Verband einem tiefempfundenen Bedürfnis der deutscheg Judenheit entspricht. Auf die Frage des Herrn Magnus - Leipzig, Was der Verband eigentlich will und welche Gejamtinrereffen der deutschen Juden er vertreten soll, erwidere ich, daß sich ihm ern sehr weites Feld der Tätigkeit eröffnet; Denn leider läßt die Lage der Israeliten Deutschlands noch sehr viel zu wünschen übrig. Wenn ich zunächst nur einen Gegenstand nenne, die Agitation gegen die rituelle Scdächtmethode, so ist dies gerade eine Sache, die den sächsischen Delegierten besonders nahe liegt; denn dem sächsischen Schächrverbot haben wir es zuzuschreiben, daß auch in Preußen einzelne Gemeindeverwaltungen Sa äch'.verbote oder Scbächteinschränkungen erstreben. Unseres Erachtens ist di.s eine unzulässige Bedrückung der strenggläubigen Juden und versetzt diese in eine so große Gewiffenebedrängnis, daß der Verband als Vertreter aller deutschen Juden für die Gestattung der rituellen Schlachtmethode wird eintrelen müffen. Derartige Aufgaben gibt es noch viele. Wenn verlangt wird, daß der Ausrchuß sich von allem fernhalte, was an den „Jud Mag" erinnere, so bin ick damit einverstanden; ich gebe außerdem zu, daß. wenn auch die Hauptversammlungen öffenllrch sein muffen, trotzdem der Schwerpunkt der Tätigkeit in der stillen Arbeit des Ausjchuffes liegen wird. Bei der Ausweisungssrage handelt es sich nicht um das Fernhalten ausländischer Juden, sondern m iftens um solche, die bereits lange in Deutschland eingebürgert sind, ohne naturalisiert worden zu sein. Auch hierbei ist vieles zu leisten. Die Frage der Apologetik Hl ferner ein weites Feld, das noch der Bearbettung hant. Gegenüber den Entwürfen neuer Judengesetze, welche darauf abzielen, die Zersplitterung und Ohnmacht der jüdischen Gemeinden zu verewigen, können wir nicht massig bleiben. Wenn die sächsische Regierungsvorlage in Anlehnung an § 56 der sächsischen Derfaffungsurkunde den Juden das Recht der freien öffentlichen Religionsausübung adspricht, ist dies, weil eine Rückwirkung auf andere deutsche Staaten zu befürchten, auch eine Sache, welche einen Verband angeht, der die Gesamtintereffen der Israeliten Deutschlands zu vertreten hat. Wo solche Dinge auf dem

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