Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1904)
- Article
- Zur Gesamtorganisation der Israeliten Deutschlands
- Date
- 1904-02-01
- Page
- 80 (sequence 8)
- Language
- German
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80 Im deutschen Reich. ferner die bestehenden großen jüdischen Organisationen, die bereits Bedeutendes geleistet und deshalb bei der Regelung der Gesamtverhältnisse mitzusprechen haben. Bei diesem Aufbau sind Sie Alle zur Mitarbeit berufen; Helsen Sie uns bei diesem großen und heilbringenden Werk und beginnen Sie damit, daß Sie nun in die Beratung des Ihnen vorliegenden Entwurfes der Satzungen eintreten!" — Die allgemeine Debatte wird eröffnet; mit ihr wird, nach längerer Diskussion über die Geschäftsordnung, die Beratung über § 1 des Satzungenentwurfes verbunden. Hier bringt Herr Selmar Frank-Leipzig sein Bedenken gegen die in der Einleitungerede des Her-rn Professor Dr. Phirippson enthalten gewes ne Bemerkung zum Ausdruck, daß sich der Verband auch mit der Verhinderung von Ausweisungen würdiger ausländischer Juden beschäftigen solle. Herr D. Magnus-Leipzig wünscht, daß vor Allem in dem Entwurf klarer ausgedrückt werde, was der Verband wolle und was unter den zu vertretenden Gesamlinteresien der Israeliten Deutschlands zu verstehen sei. Rabbiner Dr. Freudenthal-Danzig äußert im Namen des Westpreußischen Verbands Bedenken gegen alle öffentlichen Verhandlnngen über die politischen Interessen der deutschen Judenheit. Justizrat Dr. Fuchs entgegnet etwa Folgendes: Es ist lebhaft zu bedauern, daß der westpreußische Verband einen ablehnenden Standpunkt einnimmt, und fast noch mehr, daß der Vorredner dies bei dem § 1 des Entwurfs betont, aljo daraus folgert, daß der zu begründende Veiband eventuell nicht berechtigt sein würde, sich einen Verband der Israeliten Deutschlands zu nennen und als Vertreter der Gesamtintensien derselben darzustellen. Gewiß ist es sehr beachtlich, wenn ein großer Verband gegen Emzelheiten des Entwurfs Einspruch erhebt. Wenn aber die große Mehrheit der deutschen Juden dem beschloffenen Entwurf züstimmt und nur einige wenige Verbände abseits stehen, kann uns niemand das Recht absprechen, daß wir uns einen Verband der Israeliten Deutschlands nennen. Die Gründe, welche der Herr Vorredner vorgebracht hat, richten sich nun nicht sowohl gegen § 1, als gegen § 6 des Entwurfs, wonach die Sitzungen der Hauptversammlungen öffentlich sein sollen. Bei der Stimmung, die vor-einigen Jahren sich unserer westpreußischen Glaubensgenossen bemächtigt hat und dort noch voxwaltet, ist eine gewiffe Scheu vor der Oeffentlichkeit erkärlich, aber die Sitzungen der Hauptversammlungen werden kaum jemals in Westpreußen abgehalten werden; sie werden auch niemals zu so