Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1904)
- Article
- Der Mord in Stegers vor den Konitzer Geschworenen
- Date
- 1904-02-01
- Page
- 71 (sequence 4)
- Language
- German
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Der Mord in Siegers vor den Koniycr Geschworenen. 71 Fleischergesellen genommen und damit dem Juden auch etwa sechs Schläge versetzt. Der Jude wollte sich darauf erheben; das konnte er aber nicht, erst später sei er aufgestanden und in seine Kammer gegangen. Vors.: Sie haben den Juden nicht mit Füßen getreten und ihn „gesckuppst"? — Angekl.: Nein. — Vors.: Sie sollen sich, als Sie am folgenden Tage hörten, daß der Jude tot sei, gerühmt haben, daß Sie denselben heftig mit einem dicken Stock geschlagen haben und zwar ohne zu sehen, wohin Sie schlugen? - Angekl.: Davon weiß ich nichts. Der Angeklagte Nachtwächter Vergin bestritt entschieden, den Schriftietzer Lewy gesch'agen Zu haben; das habe nur Hahn getan. Vorher habe dieser den Lewy auch gefragt, was er von Ernst Winter wisse? — Präs.: Hahn, weshalb erzählten Sie das nicht selbst? — Angekl. Hahn: Ehe noch Feierabend geboten worden war. hatte ich den Juden am Rock gepackt und geschüttelt und gesagt: „Jude, bekenne mal, brauchen die Juden Christenblut!" Als er schwieg, sagte ich: ,Weshalb habt Ihr Ernst Winter geschlachtet!" Darauf sagte er: „Ja, der Stamm Abrom braucht Blut!" Ich sagte: „Das verstehen wir nicht, rede deutsch!" Darauf erwiderte er: „Abrom heißt auf deutsch Abraham". — Die Zeugen Gemeindevorsteher Mau so lf. Siegers und Amtsvolsteher Schulz-Hammerstein gaben dem Nachtwächter ein gutes Zeugnis. Einige Zeugen bekundeten, daß Lewy die Schlägerei provoziert habe. Der Gemeindevorsteher Maufolf betonte bei feiner Zeugenaussage, Vergin habe acht Kinder, ein neuntes solle unterwegs sein. Die Armut sei sehr groß. Wenn er verurteilt werden sollte, müßte die Gemeinde die Familie unterhalten. Dazu bemerkte der Vorsitzende: „Wenn er schuldig ist. muß er verurteilt werden." Die Tischlermeistersfrau Stutzke bekundete, Hahn habe in ihrer Wohnung erzählt, er und Vergin hätten den Juden hingeworfen, mit Stöcken geschlagen und mit Füßen getreten. Der Angeklagte Hahn bemerkte: Der Jude habe Sckülke gefragt, ob er beten dürfe. (!) Schülke habe dies schließlich gestattet. Daraufhin habe der Jude in deutscher Sprache das Vaterunser gesprochen, aber dabei das Wort „Kraft" ausgelasien. Beisitzender Landrichter Schröder: Weshalb mag wohl Lewy gebetet haben? Angekl.: Um unsere Religion zu verspotten und uns zu argem. - Beisitzender: Und das geschah, nachdem er schon so furchtbare Schläge bekommen hatte? — Hahn: Jawohl. — Beisitzender: Das ist doch sehr wunderbar. — Die medizinischen Sachverständigen gaben ihr Gutachten dahin ab, daß der Tod des Lewy offenbar infolge der Mißhandlungen eingetreten sei. Der erste Staatsanwalt Schweigger beantragte, die Angeklagten der