Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1904)
- Article
- Der Mord in Stegers vor den Konitzer Geschworenen
- Date
- 1904-02-01
- Page
- 72 (sequence 5)
- Language
- German
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72 Im deutschen Reich. schweren Körperverletzung schuldig zu sprechen, ihnen aber mildernde Umstände zuzubilligen. Der Verstorbene habe durch unnütze Redensarten die Leute in ihren religiösen Gefühlen beleidigt; es sei ihm deshalb ganz Recht geschehen, wenn er von Stutzke und Graeber geschlagen wurde. Anders verhält es sich bezüglich der beiden Angeklagten, aber dieselben seien unbestrafte Leute und seien von dem Gemißhandelten gereizt worden. Auf die Aeußerung des Gastwirts Schülke, „daß Hahn ein Antisemit, d. h. ein Judenfeind durch und durch sei", bemerkte der Erste Staatsanwalt, daß Schurke sein Zeugnis nunmehr zu drehen suche. In später Nackmittagkstunde wurde daß Urteil verkündet, das wie folgt lautete: „Der Schlossermeister Hahn wurde unter Zubilligung mildernder Umstände zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Der Nachtwächter Vergin wurde freigesprocheu, da die Geschworenen die Schuldfrage ihm gegenüber verneinten." Die „Staatsbürger Ztg." äußert sich über den Ausgang der Verhandlung: „Das Urteil, welches einen der beiden angeklagten Christen mit einem Jahr Gefängnis belegt, den andern völlig freispricht, mußte demjenigen, der nur aus der Judenpresse, unterrichtet war, unverständlich erscheinen." (Auch vielleicht vielen andern, die nicht aus der Antisemiten presse Belehrung schöpfen!). Der am 29 September erfolgte Tod des fast 60 jährigen Mannes, kann auch auf ein Leiden, das er in sich trug, ohne direkten Zusammenhang mit der Schlägerei erfolat sein. (Und die ärztlichen Gutachten?) Die Darstellung der jüdischen Blätter von dem mit satanischen Hohn zu Tode gemarterten, armen jüdischen Wanderer stellte also die Tatsachen geradezu auf den Kopf. Der Zweck aber war, den Antisemiten etwas anzubängen, indem man darauf hinwies, daß Siegers in dem bei den Reichstagswahlen von den Antisemiten eroberten Kreise Schlcchau-Flatew liegt. Jüdische Blätter gingen soweit, den anlisemitischen Abgeordneten des Kreises. Böckler. direkt in die Sache hinemzuziehen, er habe auch in Siegers die Bevölkerung „verhetzt", er sei der intellektuelle Mörder des Berthold Lewy. Genau wie sckon so oft, vor allem auch in Kischinew, hat die gerichtliche Untersuchung ergeben, daß die Hetze auf seiten der jüdischen Presse liegt, und daß der intellektuelle Anstifter der Bluttat der Jude ist. Nicht der verstorbene Lewy verdient uns r Mitleid, sondern der um seinetwillen verurteilte Christ " — Daß der Er. mordete von der Redaktion der „Sraatsdürger-Ztg." nicht bemitleidet wirb, ist ebenso erklärlich wie ihre Behauptung, daß der Schlosser Hahn um seinetwillen verurteilt worden sei und Mitleid verdiene.