Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1904)
- Article
- Die "Staatsbürger-Zeitung", das Schoßkind der Berliner Gerichtsvollzieher
- Date
- 1904-02-01
- Page
- 66 (sequence 2)
- Language
- German
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65 Im deutschen Reich. ein Blatt beglückten, dessen Abonnentenzabl sich zu der des „Lokalanzeigers" etwa wie 1:25 verhält und dessen extremer parteipolilrcher Charakter es auherdem mit sich bringt, daß ein großer T«il der Zwangsversteigerungs-Kunden das Blatt nicht leien mag. Zahlreich find die Fälle, in denen entweder der von der Zwangsvollstreckung betroffene Schuldner oder dessen Gläubiger oder der betreibende Anwalt der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört. Daß dort die Begünstigung eines entschieden judenfeindlichen Blattes stets sehr übel vermerkt wird, ist nur natürlich; aber auch wenn keine der beteiligten Parteien von den Angriffen der „Staatsbürger-Zeitung" betroffen wird, kann es das Ansehen des Gerichtsvollneber-Jnstituts nicht gerade heben, wenn sich die Annahme verbreiten sollte, daß seitens dieser Beamten die von einem Antisemitenblatte ihnen geleisteten Freundschaftsdienste durch Gegenleistungen vergolten werden, die weder die einzelnen Beamten noch die Kaffe ihres Vereins belassen. Auf diese Mißstände hinzuweisen, hielt der Central-Verein, wie unsere Leser wiffen, umsomehr für seine Pflicht, als den jüdischen Anwälten nicht zuzumuten ist, die Vermögensinteressen ihrer Klienten zugunsten des Freundschaftsbandes schädige» zu lassen, welches eine ansehnliche Anzahl von Gerichtsvollziehern mit einem Blatte zu verknöpfen scheint, in dem nicht nur die Gesamtheit der Juden täglich in der gehässigsten Weise angefeindet, sondern auch wiederholt der Versuch gemacht worden ist, die R chtsanwälte jüdischen Glaubens bei ihren Mitbürgern zu diskreditieren. Diese glücklicherweise ohnmächtigen Boykott-Versuche der „Staatsbürger-Zeitung" haben das Blatt nicht verhindert, unsere, an die jüdischen Rechtsanwälte gerichtete Mahnung, gegen die von ihnen übel emvfundene mißbräuchliche Begünstigung des Antisemiten-Organs durch die Gerichtsvollzieher Einspruch zu erheben, als eine „Aufforderung zum Boykott" darzustellen. Davon sind wir weit entfernt; wir gönnen der „Staatsbürger-Zeitung" ihren doch wohl meist aus Mitgliedern des „Deutschen Antiscnntenbundes" bestehenden Leserkreis und ihre von den Fabiikanten „christlicher" Mäntel und ähnlicher konfessionell-geschäftlichen Erzeugniffe herrührenden Anzeigen. Wir betrachten es aber als unser gutes Recht, unsere Glaubensgenossen vor jeder absichtlichen oder unabsichtlichen Unterstützung eines Organs zu warnen, welches systematisch den Frieden zwilchen den Bekennern verschiedener Religionen empfindlich stört. Daß unsere Mahnung nicht ungehört verhallt ist, hat die „Staatsbürger-Zeitung" selbst bereits -mit den Worten zugegeben: „Die Sache hat, wie wir mit Bedauern feststellen müssen, einen gewissen Erfolg gehabt". Unsere Feststellungen haben jedoch ergeben,