Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 2 (Februar 1904)
- Article
- Die "Staatsbürger-Zeitung", das Schoßkind der Berliner Gerichtsvollzieher
- Date
- 1904-02-01
- Page
- 67 (sequence 3)
- Language
- German
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Die „Staatsbürger-Zig.", das Schoßkind re. 67 daß der Erfolg noch nicht vollständig den Erwartungen entspricht, zu denen selbst eine Aeußerung der „Staarebürger-ZeiLung" berechtigte, wonach „der Gerichtsvollzieher pflichtgemäß zu prüfen hat, Ln welchem Blatte das Angebot der zur Versteigerung kr mmeyden Gegenstände die meiste Aussicht auf zahlreiche Käufer bietet." Weiter ging unsere Mahnung gar nicht, als die Herren Gerichtsvollzieher zu einer solchen pflichtgemäßen Prüfung anzuhalten, weil düse notwendig ergeben mußte, daß ein Blatt mit einem infolge seines schroffen Parterstandpunktes beschränkten Leser-. kreise kein geeignetes Jnsertionsorgan für Zwangsversteigerungen sein kann. Zu dem Berliner Amtsgericht I gehören 142, zu dem Amtsgerichte II 28 Genchtsvollzieherbezirke. Von diesen sind nach unfern Feststellungen in der Zert vom 15. Oktober bis zum 21. November, also in 38 Tagen, durch 95 Gerichtsvollzieher Zwangsversteigerungen in der „Staarsbürgcr-Zeirung" angekündigt worden, davon durch 26 Gerichtsvollzieher mehr als drei Mal. Eine Abnahme gegen früher ist unverkennbar eingetreten; auch verdient der Umstand Berücksichtigung, daß in einzelnen Fällen ein Gläubiger oder ein Schuldner beantragt haben kann, die Verft igerung in der „Staatsbürger-Zeitung" bekannt zu machen. Allzuviel Gewicht ist aber solchem Antrag freilich auch nicht beizulegen, da glaubwürdig verlautet, daß einzelne Gerichtsvollzieber schon ber der Pfändung die Schuldner zu Protokoll erklären lassen, daß sie den Versteigerungs-Termin in der „Staatsbürger-Ztg." veroffemUcht zu sehen wünschen. Die Versteigerungs-Protokolle würden darüber Aufklärung geben. Ob der Herr Amtsgerichts- Präsident, wenn sich das Gerücht bestätigen sollte, solche Anregungen der Gerichtsvollzieher für taktvoll halten würde, ist mindestens zweifelhaft. Die „Staatsbürgerin" hat sich zuweilen zur Beschützerin gewisser Sonderwünsche eines Dils der G ncktsvollzieher aufgeworfen. Sie scheint für drese Rolle nun ein Honorar zu erhalten, das nickt aus den Taschen ihrer Schützlinge, sondern der von Zwangsvollstreckungen betroffenen verarmten Schuldner b stritten wird. Das wäre ein wenig erfreuliches Bild, mag man nun das Prcßorgan oder feine Kunden ins Au^e faffen. Die deutsche Rechtspflege steht auf einer höheren Warte als auf der Zinne der Partei; rhre Organe sollten sich schon deshalb vor dem Verdacht hüten, Organe extremer politischer Parteien einieitig zu begünstigen. Vielleicht erprobt einmal der Gerichtsvollzieher-Verein die Echtheit der von der Staatsbürger- Zeitung ihm so oft versicherten Sympathien, indem er ihr die Anzeigen