Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1904)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1904-01-01
- Page
- 47 (sequence 3)
- Language
- German
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Vcrcmsnacbrichtcm 47 fremde Völker, keine hellenische und römische Verachtung des Barbarentums. Im Gebet Salomos und in prophetischen Aussprüchen wird der Tempel ausdrücklich als Bethaus für alle Völker bezeichnet, das Opfer des Fremden wird als ein Gott wohlgefälliges erachtet und die Norm: „Ein Recht sei für Euch und für die Fremden" unterscheidet sich vorteilhaft von den Gesetzen anderer weit minder duldsamer Kulturvölker. Wo der Verkehr mit andern Nationen bei den Juden gehemmt oder durch Gesetze verhindert war, handelte es sich stets nur um einen Schutz gegen den Einbruch sittenverderbender heidnischer Einflüsse. Die rabbinischen Anordnungen ergänzten die Vorschriften der Bibel nach demselben Grundsatz: liebevolle Duldung sittlicher Nichtjuden, strenge Vorkehrungen gegen solchen Götzendienst, der mit Unsittlichkeit verbunden war. Im Verkehr mit Nichtjuden waren deshalb scharfe Vorschriften gegen den „Ackum", den Sternenanbeter, den rohsinnlichen Heiden vorhanden, mildes Verhalten gegen die „Bne Noach", welche die noachidischen Urgesetze gegen Gotteslästerung und Unsittlichkeiten befolgten, Achtung vor den „Nozrim" oder Nazarenern, deren Offenbarungsglaube und Anerkennung der Heiligen Schrift es den Juden unmöglich machte, sie dem „Ackum" gleichzustellen. Die rabbinischen Vorschriften gipfelten in -Mischne darke scholaum“, in aufrichtigen Friedensmahnungen, sowie in Mischnc kiddusch haschem, in Mahnungen zur Redlichkeit gegen alle Menschen. Die Stellung der Juden zu den Bekennern des Christentums und des Islams war niemals eine feindselige. Wenn die gegen Götzendiener (Ackum) gerichteten Absonderungsvorfchriften als auch gegen die Bekenner einer monotheistischen Religion gerichtet vielfach aufgefaßt wurden oder noch aufgefaßt werden, trägt sicher nur die Dummheit unwissender Zensoren oder die Bosheit feiler jüdischer Ueberläufer daran die Schuld. Das beweisen zahlreiche rabbinische Vorschriften, welche deshalb sogar den jüdischen Handel mit mohamedanischen und christlichen Kultusgegenständen gestatten, die Ehrerbietung für die Tochterreligion gebietenden Vorschriften des Maimonides und anderer rabbinischen Koryphäen und schließlich auch die im Jahre 1893 veröffentlichte feierliche Erklärung von 216 deutschen Rabbinern, wonach die jüdische Sittenlehre keine Handlung gegen Nichtjuden zuläßt, die gegen Juden verboten ist. — Am Schluffe seiner Ausführungen mahnte der Vortragende zu einer vorwurfsfreien Lebensführung unter stetem Bemühen, durch diese den Namen Gottes zu heiligen und durch unser Verhalten aller Welt zu offenbaren, daß unsere Religion wie die Sonne unantastbar ist. Dadurch werden wir doch schließlich dahin gelangen, mit allen guten Menschen