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Im deutschen Reich · 1904-01-01 · Heft 1 (Januar 1904) · p. 31

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 1 (Januar 1904)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1904-01-01
Page
31 (sequence 12)
Language
German
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Umschau. 31 lingcn wird, die vollständige Rehabilitierung des Hauptmann Drevfuo durchzusetzen. Die Rochefort, Cavaignac, Dtzroulöde und Drumont haben das Spiel entgültig verloren, weil die Regierung des rechten WegeS sich bewußt ist und von diesem sich durch keine pöbelhaften Kundgebungen abbringen läßt. Von dieser Klarheit im Wollen und festen Planmäßigkeit im Handeln sticht das Verfahren der Leiter des russischen Staatswesens in allen Dingen, welche die Juden betreffen, merkwürdig ab. Wie an der Newa fortwährend Anläufe zur Sicherung des Weltfriedens mit Expansions-Versuchen und Vorbereitungen zu kriegerischen Unternehmungen wechseln, so zeigen sich dort auch von Zeit zu Zeit in der Judenfrage Reformvorschläge zur Ueberwindung mittelalterlicher Verhältniffe, um gleich darauf wieder neuen Bedrückungen Platz zu machen. So berechtigte der Gang des Kischenewer Prozesses anfänglich zur Hoffnung, es werde dort in der eines Kulturstaates würdigen Weise der Gerechtigkeit Genüge geschehen, so daß die deutsche Antisemitenpresse bereits in gewohnter Art den russischen Gerichtshof der Begünstigung der Juden zu verdächtigen begann. Urplötzlich aber trat mit dem Wiedererscheinen der antisemitischen Verteidiger Schmakow und Romanenko eine vollständige Wendung ein, welche die Hoffnung auf eine hinreichende Sühne der in Kischenew begangenen Greuel vernichtete und 15 in dem Prozeß tätige Advokaten am 8. Dezember veranlaßte, die Vertretung niederzulegen und den Gerichtesaal zu verlasien. Vorher hatte der Rechtsanwalt Karebschewski in schneidiger Rede die Aeußerung seines Kollegen Kalmanowitsch noch näher begründet, daß, wenn man die eigentlichen Urheber der Metzeleien nicht auf die Anklagebank bringen kenne, man wenigstens ihre Schuld öffentlich aussprechen müsse. Karebschewski sagte in seiner glänzenden Rede u. a.: „Nehmen Sie an, es wäre erwiesen, daß die Angeklagten nur als Vollstrecker einer ihnen vorgeschriebenen und eingegebenen Pflicht handelten, an einer bestimmten Anzahl ihnen in die Hände fallender Juden aufs Geratewohl ein schauerliches Strafgericht zu üben in der Erwartung, daß sich unter diesen Opfern einige finden würden, die durch ihre Teilnahme an politischen Demonstrationen die Exekution verdient hätten. Worauf würde es dann in strafrechtlicher Beziehung ankommen? Würde es sich dann wirklich nur darum handeln, die Taten der urteilslosen und irregeleiteten Angeklagten zu bestrafen? Vergessen Sie nicht, daß dieses an angeblichen revolutionären Propagandisten geübte Strafgericht ihnen von außen suggeriert wurde und daß diese Leute nur Opfer eines gewissen

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