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Im deutschen Reich · 1904-01-01 · Heft 1 (Januar 1904) · p. 26

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 1 (Januar 1904)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1904-01-01
Page
26 (sequence 7)
Language
German
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IRI
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Im deutschen Reich. L><» sprechende Punkte nie im deutsch-russischen Handelsverträge Aufnahme finden könnten, so wird die deutsche Reichsregierung es Wohl vorziehen, deutschen Grundgesetzen Achtung zu verschaffen. Danach müffen Rechte, die der Handelsvertrag allen Angehörigen des deutschen Reiches einräumt, für Juden ebenso wie für Christen gelten, weil sie nach Verfassung und Gesetz in Deutschland gleichberechtigt sind. Nicht nur eine namhafte Zahl deutscher Handelskammern, sondern 109 derselben,, also nahezu sämtliche Handelskammern haben gegen die bisherige, je nach der Konfession verschiedene Behandlung der deutschen Geschäftsreisenden in Rußland Verwahrung eingelegt. Die Einmütigkeit dieser Kammern, die sich dabei einer Anregung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens anschlossen, beweist, daß es sich dabei keineswegs, wie die Antisemitenpresse zu behaupten wagt, um Organisationen handelt, die sich der Anregung nicht entziehen konnten oder wollten. Vielmehr haben selbst „sächsische" und „thüringische" Handelskammern dieser Anregung volle Anerkennung gezollt und sind im Sinne derselben bei ihren Staatsregierungen vorstellig geworden. Die Handelskammern sind, indem sie unserer Anregung folgten, durchaus nach dem Bedürfnis des Handelsstandes vorgegangen, das ihnen wichtiger sein mußte als das Wohlgefallen des darüber ergrimmten Hamburger Organs des Herrn Schack und seines „deutsch-nationalen" Handlungsgehilfen-Verbandes. Daß bei einem Handelsverträge, der auf viele Jahre hinaus die wirtschaftlichen Beziehungen Deutschlands zu Rußland regeln soll, feste Bestimmüngen getroffen werden müssen, welche die deutschen Staatsangehörigen vor der russischen Willkür und die deutsche Handelswelt vor einer Brandschatzung unter religiösen Vorwanden schützen, leuchtet sicher jedem ein, der diese Angelegenheit nicht durch die antisemitische Partcibrille betrachtet. Es handelt sich dabei um eine deutsche, nicht um eine „rein jüdische" Frage, wie die „Nowoja Wremja" behauptet. Daß selbst in der Spezialfrage der Sonderbesteuerung der jüdischen Handlungsreisenden der deutsche Handel und die deutsche Industrie in hohem Grade interessiert sind, betont der Petersburger Korrespondent der «Voss. Ztg." in folgenden Sätzen: „Die Verhältnisse liegen einmal so, daß ein großer Teil der in Rußland tätigen deutschen Handelsreisenden mosaischer Konfession ist, und daß die Verhältnisse so sind, so geblieben sind, trotz aller Schwierigkeiten und Hindernisse seitens der russischen Administration, muß als ein Beweis dafür gelten, daß sich die jüdischen Handelsreisenden für den Handelsverkehr mit Rußland besonders eignen. Ein Ersatz durch andere Kräfte ist nicht so leicht

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