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Im deutschen Reich · 1904-01-01 · Heft 1 (Januar 1904) · p. 25

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 1 (Januar 1904)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1904-01-01
Page
25 (sequence 6)
Language
German
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Umschau. nie eine Billigung der offenen, unter Duldung der russischen Verwaltungsbehörden vorgekominenen Grcueltatcn in Kischinew oder deren ungenügenden Sühne ausgefaßt haben. Der leitende deutsche Staatsmann konnte gar nichts anders tun, als den völkerrechtlichen Standpunkt zu vertreten, daß eine Einmischung innere Angelegenheiten fremder Staaten unzulässig sei. Wenn selbst die Regierung der Vereinigten Staaten sich aus diesem Grunde Rußland gegenüber großer Zurückhaltung befleißigt, hatte die deutsche Reichsregierung erst recht Anlaß, parlamentarische Erörterungen darüber, ob ein Nachbarrcich, in dem friedliche Bürger gegen Plünderungen und Mißhandlungen schlimmster Art schutzlos bleiben, noch zu den Kultnrstaaten zu rechnen sei, zurückzuweisen. Die Lage der bedauernswerten jüdischen Einwohner Südrußlands würde durch eine andere Haltung des deutschen leitendenden Staatsmannes leicht noch verschlimmert worden sein, da in jenen Landstrichen der „Rjemctz", der „Deutsche", gleichviel welcher Konfession, sich sehr geringer Beliebtheit erfreut und die russischen Juden mit ihren deutschen Rainen und ihrem mit deutschen Brocken vermischten Jargon von den Vollblutrussen auch wegen ihrer Eigenschaft als Abkömmlinge deutscher Einwanderer mit Mißtrauen betrachtet werden. Wenn ihnen aber keinerlei Beistand von deutscher Seite geleistet werden kann, so ist doch wenigstens zu erwarten, daß die dcutscheRegierung die Gelegenheit der Handels-Vertragsvcrhandlungen dazu benutzen wird, deutsche Bürger jüdischen Glaubens kräftiger als bisher gegen den Uebermut der russischen Beamtenwell zu schützen, welche sich den nach Rußland reisenden Deutschen gegenüber das Recht anmaßt, sic nach ihrem religiösen Bekenntnis verschieden zu behandeln, den Juden den Eintritt entweder zu versagen oder' die Erlaubnis an kostspielige und erniedrigende Bedingungen zu knüpfen. Die Fälle sind zahlreich, in denen auf Grund von Heiraten, Erbschaften oder älteren Geschäftsbeziehungen Bermögensverhältnisse deutscher Staatsangehörigen in Rußland abzuwickeln oder zu ordnen sind, nicht minder Fälle, in denen Krankheiten oder andere unglückliche Ereignisse eine plötzliche Reise nach Rußland notwendig machen, und ähnliches. Während jeder russische Einwohner ungehindert in Deutschland seinen Geschäften oder Familienangelegenheiten nachgchen kann, ist dies umgekehrt jüdischen Deutschen, selbst wenn sie in sehr geachteten Stellungen sich befinden, auch nur vorübergehend verwehrt. Dieser Zustand ist unhaltbar und bedarf bei Gelegenheit der deutschen Handelsvertrags- Verhandlungen einer genauen Revision. Wenn die deutsche Antisemitenpresse sich, an der Behauptung des judenfeindlichen russischen Blattes „Rowoje Wremja" erbaut, wonach den russischen Grundgesetzen wider-

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