Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1904)
- Article
- Die Gutachten der Sachverständigen über den Konitzer Mord
- Date
- 1904-01-01
- Page
- 12 (sequence 7)
- Language
- German
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12 \Xm deutschen Reich. Ein anderer Befund verdient indes auch Beachtung: An der rechten Seite des Hinterkopfcs war nämlich eine!' em lange und durchschnittlich 2 em breite Hautstcllc von fast blasser Farbe, auf welcher die Haare fehlten und in deren Umgebung die Haare gelockert waren, während sie sonst am Kopf äußerst fest saßen. Man konnte daraus den Schluß ziehen, daß Winter von hinten überfallen, an den Haaren gepackt — im Sektionsbefunde ist allerdings nichts über die Länge derselben erwähnt — und in die Kissen gedrückt und so erstickt wurde, oder daß eine Komplikation der beiden hier gcnannten Angriffsarten zur Erstickung des Winter statthatte. Ein bestimmtes Urteil ist also nicht möglich; jedenfalls aber ist der Mord mit großem Raffinement ausgeführt worden; schon die Zerstückelung des Leichnams setzt neben Sachkenntnis eine große Energie und Kaltblütigkeit voraus, wie eine nicht geringe Sorgfalt, um die einzelnen Leichcnteile und Kleider so lange Zeit ganz unentdeckt zu verwahren und dann an öffentliche Plätze bringen zu können. Es erscheint geradezu merkwürdig, daß es nicht gelang, auf eine Spur des oder der Täter zu kommen, wenn man bedenkt, daß die Leichcnteile in Zwischenräumen von mehreren Tagen einzeln gesunden, die Kleidungsstücke aber nahezu ein Jahr verborgen wurden und daß jetzt noch einige Teile fehlen. Es wäre wohl möglich, daß die Täter selbst die öffentliche Meinung mit dem Blutmärchcn eines israelitischen Ritualmordcs anfänglich auf falsche Fährte zu locken suchten. Für uns Aerzte ergibt sich aber auch hieraus wieder die alte Lehre, mit aller Unbefangenheit und Voraussetzungslosigkeit an die Obduktion namentlich solch zweifelhafter Fälle heranzutreten und die Befunde ebenso objektiv als erschöpfend genau darzustellc», denn nur dadurch ennöglicht man einerseits eine richtige und somit gerechte Beurteilung der ganzen Sachlage und erspart sich andererseits die allenfaüsige Demütigung einer nachträglichen, manchmal nicht gerade liebevollen Korrektur durch die Obergutachter. Im beschriebenen Falle war allerdings die Ausführung der Obduktion und die Begutachtung des Befundes dadurch erschwert, daß immer nur einzelne Leichenteile und überhaupt nicht alle Organe des Körpers zur Untersuchung Vorlagen." Die Mahnung zur Unbefangenheit, die wenn auch unausgesprochen an die Adreffe der Erstobduzxnten gerichtet ist, kommt leider zu spät. Wie anders hätte sich der Verlauf der traurigen Affäre gestalten können, wenn nicht von Anfang an die Antisemiten an der Arbeit gewesen wären und die Köpfe verwirrt hätten, so daß