Mannheim
Compact Memory

Im deutschen Reich · 1904-01-01 · Heft 1 (Januar 1904) · p. 11

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 1 (Januar 1904)
Article
Die Gutachten der Sachverständigen über den Konitzer Mord
Date
1904-01-01
Page
11 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2316602-2316714-2316716-2332679--11966-2332748
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Die Gutachten der sachverständigen über den Koniyer Mord. 11 Tode Winters geführt wurde und somit keine andere Bedeutung hat, als die anderen zur Zerstückelung der Leiche, jedenfalls behufs besserer Bergung derselben, vorgenommenen Durchtrennungen. Damit ist natürlich nicht ausgeschloffen, daß der Mord überhaupt nicht von einem Juden verübt sein könnte, ausgeschloffen ist damit nur ein religiöses Motiv — ein jüdischer Ritualmord; aus persönlichen Motiven kann die Tat selbstverständlich ebensowohl von einem Juden wie von einem Christen begangen worden sein. Wenn man den Nachweis von gewissen Flecken an Winters Kleidern berücksichtigt, so ist wahrjcheinlich, daß die Ermordung Winters während oder kurz nach einem Geschlechtsverkehr erfolgte und daß es sich um einen Eifersuchts- oder Racheakt handelte wegen Schändung der Familienehre, sei es durch Verführung der Frau oder Tochter oder Schwester oder Geliebten. Bedenkt man, daß Winter allseits als junger kräftiger Mann geschildert wird, so kann die Ueberwältigung desselben keine leichte gewesen sein, wenn derselbe nicht meuchlings überfallen und rasch durch Betäubung kampfunfähig gemacht wurde. Die Anwendung narkotischer Mittel ist nach dem Resultate der vorgenommenen chemischen Untersuchung ausgeschlossen, wahrscheinlicher wäre Betäubung durch Schlag auf den Kopf, wie die wissenschaftliche Deputation anzunehmen nicht abgeneigt ist. Spuren eines Kampfes sind an der Leiche von den Obduzenten nicht beschrieben worden, namenllich findet man nichts erwähnt über die Beschaffenheit der rechten Hand und deren Fingernägel, von ihrem Vorhandensein erfährt man überhaupt nur etwas aus dem Vergleich, der zwischen Größe des Herzens und der rechten Faust einmal gezogen ist. Von Verletzungen sind am Gesicht oberflächliche, nur die Oberhaut betreffende Defekte, ohne Blutaustritt ins Gewebe, erwähnt, sowie zwei sichelförmige Eindrücke von etwa 6 mm Länge und 1 mm Breite an der linken Seite des Kinnes, von bräunlicher Farbe, welche nach Auffassung der wissenschaftlichen Deputation wegen ihrer tiefen Lage und des unterliegenden Kieferknochens als Zeichen einer gewaltsamen Verschließung des Mundes nicht angesehen werden können. Mit solcher Bestimmtheit dürste letzteres jedoch nicht in Abrede gestellt werden, denn es könnten dies immerhin die Eindrücke der Nägel der zwei letzten Finger gewesen sein, wenn der Täter, vielleicht mit zwei Händen, mittels eines Tuches Nase und Mund verschloß, wobei die zwei Fingernägel frei sein und sich in die Haut einpresien konnten.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.