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Im deutschen Reich · 1904-01-01 · Heft 1 (Januar 1904) · p. 9

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 1 (Januar 1904)
Article
Die Gutachten der Sachverständigen über den Konitzer Mord
Date
1904-01-01
Page
9 (sequence 4)
Language
German
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Die (Gutachten der Sachverständigen über den Konitzcr Mord 1.) hierzu Gelegenheit in Altbauern, wo, früher wenigstens, Verblutungen infolge Stichverletzungen öfters vorkamen. Gegen die Annahme, daß die Erstickung als Begleiterscheinung der Verblutung erfolgt fei, in der Weife, daß etwa Blut in die Luftröhren gedrungen und dadurch der Luftzutritt zu den Alveolen abgeschnitten worden sei, spricht hinwieder der Sektionsbefund, nach welchem sich die Luftröhrenäste leer zeigten. Wie der Befund der inneren Organe, so muß auch der Zustand der Kleider Winters als Beweis gegen eine bei Lebzeiten stattgehabtc Verblutung angesprochen werden. Wäre die Durchschneidung der Halogefäße Winters bei dessen Lebzeiten erfolgt, und zwar solange, als er sich noch in angekleidetem Zustande befand, so wären die Kleidungsstücke wohl sämtlich von dem bei einem solchen Akte geradezu stromweise sich ergießenden Blute völlig durchtränkt worden. Es ist dies überall als natürliche stete Begleiterscheinung eines durch Verblutung nach außen eintretcnden Todes beschrieben; auch in dem eben erwähnten Sektionsbefunde ist dies der Fall; es heißt dort: „Die Kleiderpartie um den Hals ist von dem eingetrockneten Blute starr-steif. Die Kleider auf der Rückseite der Leiche, namentlich auf der oberen Rücken- und Schulterpartic, stark mit angetrocknetem Blute besudelt; sowohl der Unterkittel, wie das Leibchen, wie auch das Hemd sind stark mit noch teilweise feuchtem, meist angetrocknetem Blute besudelt." An den Kleidungsstücken Winters sind dagegen nur Spuren von Blut zu finden gewesen, welche den Eindruck machen, daß sie einfach — beim Anfassen mit blutigen Händen — angewischt waren. Es ist also anzunehmen, daß die Zerstückelung der Leiche Winters erst nach dessen Entkleidung stattfand, nicht aber vielleicht, daß die Ermordung Winters erfolgte, als derselbe in einem entkleideten Zustand sich befand, denn, dagegen spricht der übrige Befund (Spermaflecken), wie. unten noch erwähnt werden soll. Demnach stimmen alle Zeichen dafür, daß an Winter Erstickung verübt worden ist, und zwar in einer Weise, daß hierdurch allein der Tod herbeigeführt wurde; ausgeschlossen wäre eine solche Annahme nur dann, wenn die bei der Leiche tatsächlich festgestellte Blutleere oder, wohl richtiger gesagt, Blutarmut nur durch Verblutung während des Lebens erklärt werden könnte; dies ist indeß keineswegs der Fall. Die Blutleere betraf nämlich hauptsächlich die großen Gesäße — Arterien und Venen; erstere sind aber, wie wir wissen, nach dem Tode überhaupt leer, was ja auch schon der; Alten bekannt war, weshalb diese annahmen, daß die Arterien auch während des Lebens nicht

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