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Im deutschen Reich · 1904-01-01 · Heft 1 (Januar 1904) · p. 3

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
10 (1904)
Issue
Heft 1 (Januar 1904)
Article
Die Aufgaben der jüdischen Abgeordneten im neuen Landtage
Date
1904-01-01
Page
3 (sequence 3)
Language
German
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Die Aufgaben der jüdischen Abgeordneten im neuen Landtage. 3 die Erleuchtung des wahren Glaubens kommt, wohl kaum oder doch äußerst selten die Rede sein. Da sich die angedeuteten Avancements- Verhältnisse aus dem Juftizkalender unschwer feststellen lasten, so ergibt sich hieraus für die gewählten jüdischen Abgeordneten, namentlich für die Juristen unter ihnen, die ja gerade die Hälfte stellen, die moralische Verpflichtung. der Sache auf den Grund zu gehen und bei Beratung des Justizetats mit ihren Paritätöschmerzen, auch betreffs der Zurücksetzung von Juden in einzelnen Gegenden bei der Auswahl von Schöffen und Geschworenen, nicht zurückzuhalten. „Paritätsschmerzen" sind sonst das unbestrittene Privileg des Zentrums. Bei jeder möglichen und unmöglichen Gelegenheit bringt es seinen Kummer über angebliche, des katholischen Glaubens wegen erfolgte Zurücksetzung bei der Besetzung von Aemtern zum Ausdruck. Was den Katholiken aber recht ist, ist uns billig. Wir verlangen nur, daß jedes Amt jedem dazu Befähigten, unbekümmert um sein Religionsbekenntnis zugänglich sei, vor allem aber, daß die wenigen Aemter, zu denen sich die deutschen Juden nach harten Kämpfen den Zutritt errungen haben, uns nicht nach und nach wieder versperrt und unsere, ohnedies so spärlichen Rechte immer mehr verkümmert werden. Neben dem Justizetat bietet der Kultusetat in dieser Hinsicht zu unserem Bedauern die zahlreichsten Angriffspunkte. Post-, Telegraphen- und Steuer Verwaltung, in denen ein jüdischer Beamter mit Recht als „Weiher Rabe" bezeichnet werden kann, gehören zur Kompetenz des Reiches; leider ist unseres Wissens weder von sozialdemokratischen noch von freisinniger Seite diese Frage jemals angeschnitten worden. Nur beim Militäretat hat Bebel wiederholt auf die Ungerechtigkeit hkngewiesen, daß Juden weder in höheren noch im subalternen Militärwesen, noch im Sanitätskorps, trotz des tatsächlichen Mangels an Offizieren, Unteroffizieren und Stabsärzten, avancieren können. Wie die Stellenbesetzung im Militäretat, einerseits wegen des Wahlrechts des Osfizierkorps, anderseits wegen der uneingeschränkten Machtbefugnis des , obersten Kriegsherrn", ein „noli me tangere41 bildet, an dem man allenfalls Kritik üben kann, aber nichts zu ändern imstande ist, liegen auch die Verhältnisse im Forst- und landwirtschaftlichen Etat, der ja der Kompetenz des Landtages unterliegt, ganz eigenartig, da aus bekannten Gründen die einschlägigen Stellungen, selbst wenn sie Juden zugänglich wären, für unsere Glaubensgenossen im allgemeinen kaum in Betracht kämen. Anders steht es mit dem Eisenbahnetat. Jüdische Ingenieure gibt es seit zwei Dezennien, nachdem sich die Ueberfüllung der juristischen und medizinischen Karriere

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