Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 10 (1904)
- Issue
- Heft 1 (Januar 1904)
- Article
- Die Aufgaben der jüdischen Abgeordneten im neuen Landtage
- Date
- 1904-01-01
- Page
- 2 (sequence 2)
- Language
- German
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2. Hm oeutschm Reich. Fällen mit der erforderlichen Sachkenntnis auftreten. Nur zu reicht kann eö geschehen, daß irgend ein konservativ - antisemitischer Abgeordneter, wie vor etwa einem Dezennium der edle Herr von Wackerbarth-Linderode, mit einer den jüdischen Glauben oder die Juden kränkenden Beschuldigung auftritt. Selbst von dem aufgeklärtesten christlichen Parlamentarier kann die Schmach, die uns damit angethan werden soll, garnicht so tief empfunden werden, wie von einem der Unsrigen, dem unwillkürlich, wenn er sich nur die geringste Anhänglichkeit an seinen Glauben und seine Abstammung gewahrt hat, die Röte der Entrüstung ins Gesicht steigt. Diese Entrüstung läßt ihn dann, wie so oft den oben erwähnten Ludwig Leewe, in demselben Moment geharnischte, als spontaner Ausdruck der Empfindung doppelt wirksame Worte der Abwehr finden, ganz abgesehen davon, daß selbst die entschiedensten Vorkämpfer für Gleichberechtigung, wie der verstorbene Abgeordnete Rickert oder der verdienstvolle vr. Theodor Barth, der leider vorläufig dem Parlament nicht angehört, im Augenblick, ob der Frechheit des Angriffes verdutzt, schweigen, oder, weil sie glauben, sich noch näher über die Sache informieren zu müffen, nur matte Worte der Abwehr finden. „Tua res agifcur“ muh in solchen Fällen die Parole der jüdischen Abgeordneten sein. Außer der Aufgabe der Defensive erwächst ihnen aber auch die Pflicht der Offensive. „Die beste Parade ist der Hieb", pflegte Fürst Bismarck zu sagen. In diesem Sinne hat die Interpellation Peltasohn in der letzten Legislaturperiode bezüglich der Zurücksetzung jüdischer Rechtsanwälte bei Verleihung des Notariats ihre Wirkung nicht verfehlt. Gleichwohl heißt es auf der Hut sein. Es mehren sich in letzter Zeit, speziell in Berlin, die Taufen jüdischer Rechtsanwälte. Es ist dies umso bemerkenswerter, als, wie vielfach behauptet wird, in den Personallisten, die im Justizministerium geführt werden, der Vermerk evangelisch bezw. katholisch mit dem Zusatz „früher Jude" seit einigen Jahren eine ständige Rubrik bildet. Wenn demnach zwischen den Juristen, die den christlichen Glauben ursprünglich, d. h. bei ihrer Geburt, besaßen, und denen, die ihn erst später annahmen, ein feiner Unterschied gemacht wird, so scheint immerhin die letztgenannte Kategorie bezüglich der Verleihung des Notariats und bei Besetzung von Richterstellungen immerhin noch bester gestellt sein, als diejenigen Juden, die ihrem Glauben treu geblieben sind. Soltte sich diese Annahme bewahrheiten, so würde dies eine Prämie auf die Gesinnungslosigkeit bilden. Denn von wahrhaft aufrichtiger Ueberzeugung kann in derartigen Fällen, wo über Männer in vorgerückteren Jahren plötzlich