Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1903)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1903-12-01
- Page
- 723 (sequence 9)
- Language
- German
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daß die judenfeindlichen Wühler sofort jede Rechtspflege auf das gemeinste verdächtigen, wenn sich annehmen läßt, daß sie in unparteiischer Weise und nicht im antisemitischen Sinne gehandhabt wird. Solange die deutschen „verkappten Anarchisten" glaubten, daß ein Jude vor einem russischen Gerichtshöfe kein Recht finden könne, galt den Herren Bruhn und Genossen jeder russische Richter als ein „zweiter Daniel"- jetzt aber, wo es in Rußland zur Erscheinung gelangt, daß es auch dort noch Richter gibt, wagt die „Staatsbürger-Ztg." zu schreiben: „Es herrscht eben in Rußland der bekannte Zustand, den man auch anderwärts beobachten kann: das Judentum als Träger der Geldmacht und im Besitze der internationalen Presse übt selbst an Stellen Einfluß aus, wo man ihn nicht vermuten sollte. Die Bevölkerung denkt sich ihr Teil, und die Liebe zu den obersten Gerichtsherren, wie auch zu ihren untergeordneten „Handlangern" wächst nicht gerade dabei. Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht." Wo der Landesherr nicht selbst dem antisemitischen Terrorismus den Nacken beugt, werfen diese Leute sofort die loyale Maske ab und drohen dem „obersten Gerichtsherrn" mit Abfall. Das sind die herrlichen Stützen von Thron und Altar: Umso erfreulicher ist es, daß selbst in der russischen Autokratie die richterlichen Behörden sich höchst vorteilhaft von den Verwaltungsbehörden unterscheiden, die bekanntlich in Kischinew und Hömel ihre Pflichten arg verkannt haben. Als in dem Kischinew - Prozeß vor der Vereidigung der. Zeugen der verbissene Antisemit Schmakow verlangte, daß die Juden den Eid „more judaico“ in der Synagoge bei schwarzen Kerzen und im Gebetmantel ablegen sollten, wozu sich die Juden sofort bereit zeigten, erklärte der Staatsanwalt, daß es dessen nicht bedürfe, da sich die Juden seit der Einführung der neuen Prozeßordnung in Rußland im Eide ebenso bewährt hätten, wie die anderen Russen. Als erster Zeuge sagte daun der Bürgermeister Schmidt von Kischinew aus, daß nach seiner Beobachtung die Polizei sich geweigert, habe, während der Ausschreitungen zu interveniereu, daß auch die Offiziere der in den Straßen postierten Truppen auf die dringenden Bitten, doch einzuschreiten, geantwortet hätten, es sei keine Ordre ausgegeben worden. Die Frage, ob die Juden bewaffnet waren, verneinte er entschieden und sagte: sie seien so eingeschüchtert gewesen, daß sie wie Schatten herumschlichen. Er versicherte auch, daß bis vor fünf Jahren Juden und Christen in Bessarabien im besten Einvernehmen gelebt hätten, daß aber, außer der Verhetzung durch den „Befsarabeh", das Verhalten der Regierung die Verachtung gegen die Juden großgezogen habe.