Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 12 (Dezember 1903)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1903-12-01
- Page
- 722 (sequence 8)
- Language
- German
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722 Im deutschen Reich. Schriftleiter einer der wütendsten Wolfianer ist, über einen Fall Jentsch-Ofner, der in der „Ostdeutschen Rundschau" enthalten war. nichts berichtet habe, weil der beteiligte Jude Ofner bei Franz Seifert, Inhaber einer Druckerei und des genannten ostdeurschen Wochenblatts arbeiten lasse, und Seisert dem jüdischen Papierhändler Engl viel schuldig sei, daß auch seine Frau ihre Schuhe in einem jüdischen Geschäfte einkaufe. Seifert war so unvorsichtig, gegen den Rabbiner zu klagen. Derselbe wurde vom Richter mit der Begründung freigesprochen, daß seine Aeußerungen nicht den Tatbestand einer Ehrenbeleidigung bieten. Ueber den Ausgang des Prozesses äußert sich das Wiener „Alldeutsche Volkeblatt" wie folgt: „Der Rabbiner stellte fest, der antisemitische Alp sei in Leitmeritz schon gebrochen infolge der Haltung des ostdeutschen Wochenblattes, das gegen die Juden schreibt — und ihre Ankündigungen aufnimmt. Das ist ostdeutsche Preßmache!" — Daß die Berliner „Staatsbürger- Zeitung" demselben Prinzip „Non ölet!“ huldigt, scheint den Wiener Antisemiten unbekannt zu sein. Bezüglich der Zuverlässigkeit ihrer Berichte geben aber die Alldeutschen Wiener Blätter dem Berliner Antisemiren-Moniteur wenig nach, wie sich aus nachstehender amtlichen Berichtigung ergibt: „Die gefertigte Staatsanwaltschaft ersucht um Veröffentlichung der nachstehenden amtlichen Berichtigung in der nächsten oder zweitnächsten Nummer des „Alldeutschen Tagblattes": „Die Folge 170 der periodischen Druckschrift „Alldeutsches Tagblatt" vom 25. Gilbharts (Oktober) 1903 brachte unter der Marke „Judenerzesse in Zablotow" die Nachricht, das amtliche Protokoll über die behördliche Untersuchung betreffs der Zablotower Exzesse erkläre am Schluffe, daß diese Exzesse durch den Wucher und die Arroganz der Juden provoziert worden sind. Diese Nachricht ist vollständig unrichtig; die behördlichen Anzeigen und protokollarischen Aufnahmen enthalten hinsichtlich der Ursache der Exzesse keine derartige Feststellung. K. k. Staatsanwaltschaft Wien am 19. Nov. 1903. Der k. k. II. Staatsanwalt: vr. Bo bi es." — Wie aus Kolomea berichtet wird, sind wegen der Ausschreitungen in Zablotow nicht weniger als 31 Personen wegen Auflaufs, öffentlicher Gewalttätigkeit und schwerer körperlicher Verletzung angeklagt, darunter auch die intellektuellen Urheber des Exzesses, der Finanzwach-Oberaufseher Eduard Skalski und der Gemitschtwaren-Verschleißer Michael Krzywiecki. Dic Schlußverhandlung dürste 12—15 Tage in Anspruch nehmen, da mehr als 120 Zeugen geladen sind. Ein noch lebhafteres Interesse erwecken die Verhandlungen im Kischenew-Prozeß, bei dem sich die alte Erfahrung abermals erneut.