Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 11 (November 1903)
- Article
- Berlin
- Date
- 1903-11-01
- Page
- 666 (sequence 2)
- Language
- German
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666 Im deutschen Reich. Bekenntnis zu fragen, fehlt offenbar noch der Mut rechter Vorurteilslosigkeit. Anläßlich der Begnadigung Moritz Lewys ist vielfach die Behauptung ausgestellt worden, daß die Entlassung aus der Strafverbüßung nach allgemeinem Grundsätze erfolgt sei. Dem ist nicht so. Eine übliche vorläufige En-lassung aus der Hast kann nach Vorschrift des Gesetzes nur nach Verbüßung von drei Vierteln der Strafe erfolgen, wenn der Bestrafte sich während dieser Zeit tadelfrei geführt hat.. Moritz Lewy ist im Februar 1901 zu einer Zuchthausstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Seine Entlassung hätte nach bezeichneter Regel daher erst im Februar 1904 erfolgen können. Der Kaiser aber hat fcte. Begnadigung bereits vier Monate früher ausgesprochen. Aber die Begnadigung ist auch noch deshalb bemerkenswert, weil Moritz Lewy stets seine Schuldlosigkeit beteuert, ein Schuld" bekenntnis niemals abgelegt hat. Die Behauptung eines Antisemitenblattes, daß ein von jüdischen Vereinen eiugereichtes Gnadengesuch vor Jahresfrist abgelehnt worden sei, ist unwahr. Es ist nur ein Gnadengesuch überhaupt eingereicht worden, und diesem wurde stattgegeben. Gründe für die Begnadigung werden nicht angegeben. Wenn man sie vermuten darf, so wird man am ehesten annehmen müssen, daß sie sich mit denen des Gnadengesuchs decken. In diesem Gesuch war hervorgehoben worden, daß eine Reihe hervorragender Recktslehrer, Psychologen und Mediziner den Zeugenbeweis unter Umständen, wie sie in Könitz herrschten, als ganz unzuverlässig und zu einer Verurteilung ungenügend bezeichneten. Wenn eine Verurteilung gleichwohl erfolgte, so müsse in jedem Falle das Strafmaß namentlich im Vergleich mit den Strafen, die in anderen Fällen verhängt wurden, exorbitant erscheinen. — Rach einer Mitteilung des Graudenzer „Geselligen" sollten aus Anlaß der Begnadigung die jüdischen Einwohner von Könitz in zwei Lokalen Freudenfeste gefeiert haben. Diese irrtümliche Meldung veranlaßt die „Deutsche Tageszeitung" zu der Bemerkung: „Ob die Juden sich des aufreizenden Charakters ihrer Festlichkeiten nicht bewußt gewesen sind?" Darauf erwidert die Konitzer „Ostd. Tageszeitung": „Wie unsere Leser wissen, ist das eine antisemitische Lüge, die von irgend einem antisemitischen Zeilenschinder von Könitz aus in die Welt gesetzt worden ist". Im Novemberheft des vorigen Jahrgangs S. 234 haben wir berichtet, daß im Schuljahr 1901/02 in Preußen 11 Juden als Oberlehrer neu angestellt waren und die Zahl der jüdischen Oberlehrer dadurch auf 83 gestiegen war. ' In dem diesjährigen, eben