Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 11 (November 1903)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1903-11-01
- Page
- 662 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2316602-2316701-2316712--11720-2332437- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
662 Iw deutschen Reich. semitenblattes, die öffentliche Meinung in einen Gegensatz zu dem Spruch preußischer Richter zu bringen! Auch in Oesterreich, wo die antisemitische Strömung eine weit stärkere als im deutschen Reiche ist und in den Parlamenten und einzelnen Stadtverwaltungen geradezu vernichtend wirkt, zeigt sich der Richterstand insoweit davon unberührt, als antisemitische Gesetzesverletzungen keineswegs straflos bleiben. Wie wir dem Oktober-Heft der „Mitteilungen der Oesterreich. Israel. Union" entnehmen, hat das Bezirksgericht zu Neu - Sandec am 26. September die Bäuerin Konstancza Mouwka aus Zawada zu einer Arreststrafe von der Dauer eines Monats verurteilt, weil sie den jüdischen Einwohner von Zavada, Aba Liebermann, beschuldigt hatte, daß er zu rituellen Zwecken Christenblut gebrauche. An demselben Tage hat das Kreisgericht Kuttenberg als Berufungsinstanz das Urteil des Bezirksgerichts Humpolec bestätigt, durch welches die 15 jährige Antonie Dvorak aus Biftra wegen Verleumdung des Humpolecer Kantors Jakob Posamentir, begangen durch Erdichtung eines Ritualmordmärchens, zu einer achttägigen Arreststrase verurteilt wurde. Gegen den Bauernburschen Jan Wojdziech Dudzik aus Mecina, welcher die 15jährige Tochter Gittel des Dorfkrämers Abraham Schein aus Rozmierowa bei Neu-Sandec entführt und in das Frauenkloster nach Alt-Sandec gebracht hatte, war von dem Rechtsschutzbureau der „Oesterr. Israel. Union" Strafanzeige erstattet; außerdem war auch das österreichische Justizministerium von dem Vorfälle verständigt worden. Am 21. September fand gegen Dudzik vor dem Kreisgerichte Neu-Sandec die Scklußverhandlung statt, bei welcher er wegen Entführung einer Minderjährigen zu einer vierzehntägigen Arreststrafe verurteilt wurde. In der Urteilsbegründung wurde die Tatsache erwähnt, daß das Gericht die Angabe des Angeklagten, sein Beichtvater habe die Rettung einer jüdischen Seele als ein gottgefälliges Werk beznchnetz als mildernden Umstand angenommen habe. Der Beichtvater ist aber nicht zur Rechenschaft gezogen worden. — Für die bildungsfeindüche Gesinnung der österreichischen Antisemiten bietet die Mehrheit des niederösterreichischen Landtages täglich neue Beweise. Am 21. Oktober wurde der Untcrrichtsminister heftig angegriffen, weil er vier „unverfälschte Hebräer" zu Univerfitätsprofefforen gemacht habe und die Disziplinarakten des „Ohrfeigenlehrers" noch nicht erledigt habe. Gemeint war damit der sozialistische Abgeordnete Seitz, der Mitglied des Bezirksschulrats ist und dem der Abgeordnete Gregorig Ohrfeigen angeboten hat, weil er Lueger angegriffen. „Dieser Mensch", schrie Lueger unter Beifall der Christlichsozialen, „verdient