Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1903)
- Article
- Darf ein preußischer Richter Antisemit - darf ein Antisemit preußischer Richter sein?
- Date
- 1903-10-01
- Page
- 565 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2316602-2316701-2316711-2332152--11545-2332242- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Darf ein yreutztzcher Mrchrer ^nniemti rc. gegen die Person friedlicher Mitbürger gilt nicht den Sünden des einzelnen, sondern Sünden, für die die Gesamtheit der GlaubenZbrüder des Sünders verantwortlich gemacht wird. Andere Parteien fordern Reformen in den von ihnen bekämpften sozialen Schichten, die Antisemiten fordern den persönlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Tod bestimmter Mitbürger, denen sie weiter nichts nachsagen können, als daß sie sich nach Religion und Abstammung von den Vorkämpfern des Antisemitismus unterscheiden sollen. Ein Richter, der solcher Partei Zugehört, kann es entweder mit seinem Berufe oder mit seiner Partei nicht ernst nehmen. Als Richter hat er die Verfassung hoch Zu halten, in der mit feierlicher Deutlichkeit verheißen ist, daß Standesvorrechte nicht stattfinden und die öffentlichen Aemter für alle Befähigten gleich Zugänglich sind. Als Richter hat er ohne Ansehen der Person davon auszugehen, daß vordem Gesetze alle gleich seien. Wie kann er demgegenüber als Parteimann die Meinung vertreten, daß der jüdische Bestandteil des deutschen Volkes Träger des Keimes seiner Zersetzung, daß die Rechtsgleichheit der Juden eine unverdiente, daß ihr wirtschaftlicher und rechtlicher Tod je eher je lieber herbeizuführen sei? Sieht ein solcher Richter in dem jüdischen Zeugen, dem jüdischen Sachverständigen, dem jüdischen Kläger, Verklagten oder Angeklagten nicht immer in erster Linie den Juden? Und wird sich der Jude mit dem gleichen freudigen Vertrauen wie an einen parteilosen Richter an den Antisemiten wenden, der öffentlich proklamiert, daß er im Juden ein minderwertiges Element der Bevölkerung sieht, dessen Ausscheidung sein persönlicher Wunsch 'und sein politisches Ideal ist? Und wie führt die Partei der Antisemiten ihre Geschäfte? Mag auch für die Verleumdertaten eines Bruhn und Böckler nicht gerade Herr v. Liebermann oder für die Gewalttaten eines v. Pückler nicht sein Standesgenoffe Graf Reventlow verantwortlich sein, so bleibt doch an jeder der Fraktionen die Schande hängen, daß sie aus jener entsetzlichen Konitzer Mordtat politisches Kapital zu schlagen suchten, Daß sie in irgend einer Weise — die rohesten mit der Bezeichnung „Ritualmord", die vorsichtigerer mit dem sinnlosen „Blutmord^ immer wieder die wahnwitzige Blutbeschuldignng finsterer Jahrhunderte gegen schuldlose friedliche Bürger erhoben haben. Namenloses Elend für die verhetzten und verführten christlichen Landsriedensbrecher, nicht minderes Elend für die leichtsinnig vernichteten jüdischen Existenzen haben die antisemitischen Parteien heraufbeschworen, genug und übergenug für jede einigermaßen anständige Natur, um sich mit Ekel.von ihrem Treiben abzuwenden. Ob es mit der Würde eines Beamten