Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 10 (Oktober 1903)
- Article
- Darf ein preußischer Richter Antisemit - darf ein Antisemit preußischer Richter sein?
- Date
- 1903-10-01
- Page
- 566 (sequence 4)
- Language
- German
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HM oeuychen Reich. verträglich ist, die Schuldigen jenes Feldzuges zu seinen Zeltgenoffen zu machen, darüber wögen die berufenen Wächter der Beamtenehre entscheiden. Wir meinen nur, daß das Bedürfnis der Sauberkeit jeden Beamten, der etwas aus sich hält, vor allem aber den Richter, der makellos dastehen muß, von der Berührung mit jenen kompromittierten gewissenlosen Politikern abhalten sollte. Eine Bewegung, die wie die antisemitische aus religiöser oder nationaler Ueberhebung, wenn nicht aus niedrigem Neid und Haß geboren ist, darf freilich ihrer Natur nach in der Wahl ihrer Mittel und ihrer Mitkämpfer nicht wählerisch sein. Wo blieben ihre Mitläufer, wenn nicht an jene niederen Instinkte appelliert würdet Hocherhaben über Dünkel und Haß muß aber derjenige Richter stehen, der sich der vollen Würde und des Wertes bewußt ist, die sein heiliges Amt verdient. Wer politisch nicht ohne Ansehen der Person über Dinge und Einrichtungen urteilen kann, dem wird die Fähigkeit zum Urteil schwerlich überhaupt innewohnen. Wer als Politiker in den Vorzügen der Geburt ein unbestreitbares Dogma sieht, dem wird man als Menschen nicht gut zutrauen, daß er sich nicht durch äußere Vorzüge einer Partei, sei es nun Glaube oder Abstammung, in seinem Urteile blenden und beeinflussen lasse. Mag mit dem Schwünge schöner Leidenschaft manche politische, manche andere Geistestat verrichtet werden, zur Tätigkeit des Richters bedarf es der vollen Entkleidung von jeder Leidenschaft, von jedem Vorurteil und von jeder Voreingenommenheit. Wie ein Antisemit ohne nationale Leidenschaft und religiöses Vorurteil leben und wirken kann, wie ein vorurteilsloser und geläuterter Charakter Antisemit werden kann, das sind Fragen, für die uns jede Antwort fehlt. Das Eine wissen wir, daß die Gerechtigkeit die Grundlage der Staaten ist, und daß ein von Leidenschaften zerfressener Richterstand das Vaterland in seinen Grundfesten bedroht. Schon der Patriotismus müßte einen überzeugten Antisemiten, wenn sich in unserm Richterstande ein solcher fände, zu der Frage führen, ob er politische Meinung und Amt weiter miteinander vereinigen darf. Und wenn ihm im Kampfe der Parteien Rechts- und Ehrgefühl unbeschädigt geblieben ist, io meinen wir, könnte ihm die Wahl nicht schwer werden.