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Im deutschen Reich · 1903-09-01 · Heft 9 (September 1903) · p. 533

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 9 (September 1903)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1903-09-01
Page
533 (sequence 5)
Language
German
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IRI
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Umschau. 533 um ihre bedrohten bürgerlichen Rechte mit allen gesetzlichen Mitteln Zu verteidigen, so wird ihnen dies kein billig denkender Christ der- Übeln. Im Gegenteil; er wird nach guter alter deutscher Art die Mannhaftigkeit der kleinen Minderheit anerkennen, die in ehrlich patriotischer Gesinnung nichts weiter fordert als ehrliche Erfüllung der ihr feierlich gegebenen Verheißung vollständiger Gleichberechtigung, nichts weiter erwartet, als allgemeine Achtung des Kaiserwortes: „Recht muß Recht bleiben!", aber auch fest an das gutdeutsche Wort glaubt: „Sich wehren, bringt Ehren!" Was wir im Central-Verein treiben, liegt offen am Tage, denn wir sind unsrer Losung „Selbstverteidigung iw vollsten Lichte der Oeffentlichkeit" in den seit der Vereinsgründung verflossenen zehn Jahren unverbrüchlich treu geblieben. Das aber unterscheidet uns wesentlich von unseren antisemitischen Gegnern, die zur Bekämpfung ihrer jüdischen Mitbürger eine Art geheime „Vehme" einzurichten versuchten, christliche junge Kaufleute dazu abrichten, ihre jüdischen Arbeitgeber zu überwachen und anzuzeigen, die aber auch in der traurigen Konitz-Affäre durch die Machinationen eines „Nebentribunals" dasWerk der berufenen Untersuchungsbehörde störten, vielleicht sogar dadurch es den Mördern ermöglicht haben, der wohlverdienten Strafe Zu entgehen. Nichts Aehnliches war je dem Central-Verein vorzuwerfen; wo das Judentum in gesetzwidriger Weise beschimpft oder ein einzelner Jude wegen feiner Abstammung oder seines religiösen Bekenntnisses widerrechtlich geschädigt wurde, haben wir uns an die ordnungsmäßigen Behörden gewandt und unter klarer Darlegung der einschlägigen Rechtsverhältnisse Rechtsschutz erstrebt und erlangt. Wenn im Verwaltungswege Juden eine Zurücksetzung erfuhren, die mit dem klaren Wortlaut des Gesetzes vom 3. Juli 1869 nicht in Einklang zu bringen waren, haben wir uns darüber beschwert, und wenn auch nicht in allen, doch in vielen Fällen eine Abhilfe erreicht. Ueber solche Erfolge haben wir fast weniger als Juden denn als deutsche Staatsbürger immer lebhafte Befriedigung empfunden, weil dadurch unsere Ueberzeugung gekräftigt wurde, daß wir in Deutschland nicht unter einem Willkürregiment leben, sondern daß die deutschen Rechtsverhältnisse Hochachtung verdienen. Daß trotzdem unsere Tätigkeit von den kulturfeindlichen Judengegnern verunglimpft wird, daß sie unsere Rechtsforderungen als „Denunziationen", unfern Zusammenschluß als „Denunzianten-Verein" bezeichnen, kümmert uns sehr wenig. Was ist denn dann der „Verband deutsch-nationaler Handlungsgehilfen", der jugendliche kaufmännische Angestellte zu Aufpafferdiensten benutzt, um stets etwaige Übertretungen der Bestimmungen

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