Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 8 (August 1903)
- Article
- Berlin
- Date
- 1903-08-01
- Page
- 488 (sequence 5)
- Language
- German
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488 Im deutschen Reich. Die „Freisinnige Zeitung" schreibt: „Mit einer Denunziation abgeblitzt sind die Konservativen im Wahlkreis Freystadt-Grün- Lerg. Die Konservativen hielten am 11. Juni eine öffentliche Wahlversammlung in Liebenzig im Fenglerschen Gasthofe ab unter Leitung eines Rittergutspächters Bartsch. An der Versammlung nahm auch ein Kaufmann B., der jüdischen Glaubens ist, teil. Der Rittergutsbesitzer Rittmeister a. D. Emmo Förster aus Kontop erging sich in seiner Rede in überaus heftigen, beschimpfenden Angriffen gegen die Juden, nannte sie Halsabschneider, machte derartige Hantierungen an seinem Halse und wies dabei mit seiner Hand nach der Stelle, an welcher der ihm wohlbekannte Kaufmann B. saß. Er äußerte insbesondere: Juden dürfen keine Offiziere, keine Beamten sein. „Wenn wir Christen einen Eid vor einem jüdischen Amtsrichter leisten, der hätte keine Giltigkeit. Ihr Leute, Ihr dürfet und braucht vor einem jüdischen Amtsrichter keinen Eid zu leisten!" Auf diese Angriffe unterbrach B. den Förster wiederholt, entgegnete ihm, er solle doch das Judentum in Ruhe lassen, das gehöre doch nicht hierher, ein jüdischer Amtsrichter habe dasselbe.Recht, einen Eid abzunehmen, wie ein christlicher. Hierauf forderte Förster den B. Zweimal hastig und erregt auf, das Lokal zu verlassen. B. tat dies nicht, weil er den Förster nicht für berechtigt hielt, ihn aus dem Gastlokal zu verweisen. Förster und Bartsch wandten sich nun an den Gastwirt Fengler. Dieser aber zuckte nach den Aussagen von Kählig mit den Achseln. Bartsch bat dann selbst den B., das Lokal zu verlassen, da sie das Lokal gemietet hätten. B. erwiderte ihm, er werde nun still sein und könne wohl bleiben. Bartsch ging hierauf nicht ein, worauf B. sofort das Lokal verließ. Trotzdem wurde B. wegen Hausfriedensbruch denunziert. Der Gerichtshof erkannte aber auf Freisprechung, weil der Rittergutsbesitzer Förster überhaupt nicht berechtigt war, den B. aus dem Lokal zu verweisen und weil der Angeklagte der Aufforderung des Bartsch jedenfalls alsbald genügte." Der „Verein zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands" ersucht uns um Veröffentlichung folgenden Berichts: „Die Bodenkultur-Gesellschaft m. b. Hhatte für den 12. Juli eine Einladung an ihre Gesellschafter und an die Vorstandsmitglieder des Vereins zur Förderung der Bodenkultur unter den Juden Deutschlands ergehen lassen, das ihr gehörige Gut Neuhof bei Posen in Augenschein zu nehmen. Etwa 30 Herren hatten der Einladung Folge geleistet. In Equipagen und Kremsern wurden die Gäste um 8H4 Uhr morgens vom Hotel de Rome in Posen abgeholt und trafen gegen 9 Uhr auf dem Gutshofe ein, dessen Eingangs-