Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 8 (August 1903)
- Article
- Berlin
- Date
- 1903-08-01
- Page
- 487 (sequence 4)
- Language
- German
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Korrespondenzen. 487 erhoben. Im Februar ließ der Beklagte unter dem Titel „Blitz- Buch" eine vergleichende Zusammenstellung der Preise seiner Fabrikate mit jener der Konkurrenz in zahllosen Exemplaren verbreiten. Darin war in Bezug aus die eigenen Musterkollektionen sowie auf jene der Verbands-Konkurrenten behauptet worden, daß bei mindestens gleicher Qualität sich die Preise um 1—2 Mark pro Meter billiger stellten. Ju 12 Fällen veranlaßten die Kläger eine Untersuchung der als gleich in der Qualität bezeichneten Tuchstoffe bei der kgl. preußischen chemischen Centralstätte in Berlin. In sämtlichen Fällen lauteten die Gutachten, daß die Tuchstosfe des Beklagten minderer Qualität seien als jene der klägerischen Verbandsmitglieder. Das Gericht erließ darauf die von der Klagepartei beantragte einstweilige Verfügung, durch die dem Beklagten bei Vermeidung einer Geldstrafe von 50 Mark für jeden Zuwiderhandlungsfall bis zur Erlassung des Endurteils verboten wird, das „Blitzbuch" in den Verkehr zu bringen. — Wie uns versichert wird, ist die Firma Seiler in Dessau eine derjenigen Finnen, deren Inhaber immer auf ihre christliche Abstammung pochen und bei Vergebung ihrer Aufträge jüdische Lieferanten grundsätzlich ausschließen. Zu dem Kapitel „Antisemiten unter sich" liefert nachstehende Briefkastennotiz der „Deutschen Hochwacht" (Organ der Herren Rechtsanwalt Jüngst, Prof. vr. P. Förster und Hans v. Mosch) einen hübschen Beitrag: „Wie mir zu Ohren gekommen ist, wird von zwei verlogenen Subjekten in antisemitischen Kreisen Berlins und Erfurts die Nachricht verbreitet, daß die „Hochwacht" und ebenso der „Deutsche Volksbund" nicht sicher ständen und dergleichen mehr. Ich bitte jeden Bundesbündler und Leser, dem solche Nachrichten zu Ohren kommen, den Verbreiter derselben sofort genau sestzulegen und mir namhaft zu machen, damit ich gegen dieses „Gesindel", das das in schwerer, jahrelanger Arbeit aufgebaute Werk aus den niedrigsten Gründen schmäht und schädigt, gerichtlich Vorgehen kann. Wir sind zwar durch einen wortbrüchigen Jämmerling, der unserem Unternehmen 50 000 Mark schriftlich zugesichert und uns nachher nach wochenlangem Hinziehen mit Wort und Vertrag gänzlich im Stich ließ, vorübergehend in geringfügigen Schwierigkeiten gewesen, die aber dank der gesunden Grundlage des Gesamtunternehmens schon heute bis auf einige Kleinigkeiten überwunden, sind. Mit deutschem Gruße Deutsche Hochwacht, G. m. b. H. Der Geschäftsführer: H. v. Mofch."