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Im deutschen Reich · 1903-08-01 · Heft 8 (August 1903) · p. 478

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 8 (August 1903)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1903-08-01
Page
478 (sequence 8)
Language
German
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IRI
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478 3m deutschen Reich. 24. Februar und am 7. März 1902. 3. Beleidigung des Geh. SanitäLsrats Dr. Neumann zu Glogau, begangen durch ein Eingesandt an die „Staatsbürger-Zeitung". 4. Beleidigung von Glogauer Juden, begangen durch die Behauptung, solche seien die Triebfeder eines in der Schweiz gegen Gras Pückler gerichteten Vergiftungs- Versuches gewesen. Das Reichsgericht zu Leipzig hat bezüglich der ersten drei Fälle die Revision des Grafen Pückler verworfen, wegen des vierten Falles, in dem auf Freisprechung erkannt war, auf die Revision der Nebenkläger, Justizrat Friedmann und Genossen^ entschieden, daß es unzulässig gewesen, aus der Pückler-Rede einzelne inkriminierte Stellen Herauszugreisen, statt die ganze Rede auf ihre Strafbarkeit hin zu prüfen. Deshalb verwies das Reichsgericht diese Angelegenheit an das Berliner Landgericht II., damit sich eine andere Strafkammer damit befasse. Die Anschauung der Vorinstanz, daß die Nebenkläger nicht durch die Kollektiv-Beleidigung getroffen seien, bezeichnete das Reichsgericht als irrig, da die Ehre ein persönliches Attribut und es keineswegs nötig sei, daß der Beleidiger den Beleidigten persönlich kenne. Dazu bemerkt die „Jüdische Presse": „Nach der bisherigen Judikatur sind Klagen wegen Kollektiv-Beleidigung jedesmal abgewiesen worden, was für die Hetzpresse und die Hetzredner den Freibrief bildete, durch allgemeine Anschuldigungen sich Straflosigkeit zu sichern. Die nunmehr seitens des Reichsgerichts proklamierte Rechtsanschauung bietet die willkommene Handhabe, nach dieser Richtung Wandel herbeizuführen." Wie weit diese Erwartung sich erfüllen wird, muß abgewartet werden. Graf Pückler und sein ehemaliger Inspektor, der künftige Glogauer Gastwirt, Kirchner, haben die ihnen für die Zerstörung der Feldbahn auferlegte Geldstrafe prompt bezahlt und werden sich nun auch beeilen, der Aufforderung Folge zu leisten, schleunigst die ihnen wegen Duellforderung bezw. wegen Kartelltragens zuerkannte Festungshaft anzutreten, die für diesen Fall in den freisinnigen Blättern als „Sommerfrische" bezeichnet wird. Inzwischen hat Graf Pückler seinen gefühllosen Uebermut wieder bei der Hochwaffergefahr betätigt. Dem „Niederschl. Anzeiger" wurde am 22. Juli aus Klein-Tschirne geschrieben: „Wir Tschirner wären trotz der tatkräftigsten Unterstützung aus allen, zum hiesigen Deichverbande gehörigen Ortschaften nicht im Stande gewesen, den Damm zu halten, wenn nicht zur rechten Zeit das Militär aus Glogau eingetroffen wäre. Nur der umsichtigen Leitung des Leutnants Spangenberg- Glogau und dem aufopfernden, auch bei Gewitter und Platzregen nicht nachlassenden Fleiße der ihm unterstellten 66 Mann — teils Pioniere — teils 58er — verdanken wir die Erhaltung des Dammes,

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