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Im deutschen Reich · 1903-08-01 · Heft 8 (August 1903) · p. 475

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 8 (August 1903)
Article
[Ohne Titel] / A. L.
Date
1903-08-01
Page
475 (sequence 5)
Language
German
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Umschau. 475 025 Stimmen mehr als sein wirklich konservativer Gegenkandidat erhält. Wie aber kann, so fragen alle treuen Konservativen, ein evangelischer Geistlicher sich ans solche wüste Agitation einlassen? Welche Schädigung erleiden dadurch die Kirche und der geistliche Stand? Möchten die traurigen Erfahrungen der letzten Reichstagswahl endlich die Reichsregierung veranlassen, Mittel und Wege zu finden, durch welche der gewissenlosen Agitation und schamlosen Hetzerei, die unser Volk vergiftet, ein Ziel gesetzt wird." — Man könnte sich versucht fühlen, es erfreulich zu finden, daß das fromme Blatt durch die antisemitische Agitation eines evangelischen Geistlichen so weit gebracht wurde, sogar die Hilfe der Reichsregierung gegen wüste Hetzereien eines Geistlichen anzurufen. Als der ehemalige Hosprediger Adolf Stöcker als „Vater des Antisemitismus" gepriesen wurde, war der Chefredakteur der „Kreuz-Zeitung",Freiherr von Hammerstein, nicht nur sein Lobredner, sondern auch sein Freund und Bundesgenosse. Die Krösellsche Agitation ist aber im Grunde nichts anders als eine der schlimmen Früchte der einst von Adolf Stöcker ausgestreuten Saat. Wie das „Kasseler Sonntagsblatt" mitteilt, besteht die Absicht, in dem bisher von dem Konservativen Riedesel vertretenen Wahlkreise Schlüchtern-Gelnhausen den Hofprediger a. D. Stöcker für die bevorstehende Wahl zum preußischen Abgeordnetenhause aufzustellen. Es sei ein großer Verlust gewesen, daß Stöcker dem letzten Landtage nicht angehört habe. Vielleicht trägt zu dieser Kandidatur der Umstand bei, daß die Erinnerung an die Agitation des ehemaligen Hofpredigers kürzlich wieder durch eine in Königsberg stattgehabte Prozeßverhandlung aufgesrifcht worden W bei welcher Stöcker, Tutzauer und Ewald wegen der angeblichen Falscheidsangelegenheit als Zeugen vernommen und nach ihrer Vernehmung vereidigt wurden. Der Staatsanwalt hielt den Wahrheitsbeweis für vollständig mißlungen und beantragte drei Monat Gefängnis. Tatsächlich wurde der Redakteur Noske zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, weil der Gerichtshof annahm, daß Stöcker in dem Prozeß Ewald zwar objektiv etwas Unwahres gesagt habe,' es aber in keiner Weise erwiesen sei, daß er wissentlich oder fahrlässig einen Meineid geleistet habe. Die zurückgewiesene Annahme Noskes, daß Stöcker notwendig Ewald gekannt haben müsse, hat die „Israelitische Wochenschrift" zu einer Parallele veranlaßt, die sich unwillkürlich aufdrängt. Sie sagt über den Prozeß Noske: „Die Ausführungen des Staatsanwalts und die des Gerichtsvorsihenden scheinen uns -in allen Punkten richtig, schlüssig, unanfechtbar. Wie aber konnte Moritz Lewy in Könitz wegen wissentlichen Meineids verurteilt und mit einer Strafe belegt werden, die in ihrer Schwere unverständlich ist? Hat Stöcker

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