Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 8 (August 1903)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1903-08-01
- Page
- 474 (sequence 4)
- Language
- German
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474 Im deutschen Reich. Potsdam, wo sie ein Schächtverbot durchdrücken zu können meinten, der Fleischerverbandstag den sächsischen Antrag auf eine reichsgesetzliche Regelung der Schächtfrage rundweg ablehnte, nachdem ein christlicher Fleischermeister die Begeisterung mehrerer Tierschutzvereine für Schächtverbote in sarkastischer Weise kritisiert hatte. Als bald darauf ebenfalls in Potsdam in einer Delegierten-Versammlung der Tierschutzvereine am 24. Juli beantragt wurde, bei der Regierung dahin zu wirken, daß ein Gesetz erlassen werde, daß sämtliches Schlachtvieh hör der Tötung durch Schlag zu betäuben sei, wurde dieser Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt. Die Antisemiten werden sich durch diese doppelte Niederlage nicht abhalten lassen, immer wieder Schächtverbote anzuregen, wo sie in den Stadtv erwaltun gen Oberwasfer haben. Durch eine verhängnisvolle Entscheidung des OberverwalLungsgerichts ist leider den Gemeinden das Recht zuerkannt worden, in ihren Schlachthöfen das Schächten zu verbieten, da diese Berechtigung aus der Befugnis hervorgehe, Normativ- Lestimmungen über die in den Schlachthöfen anzuwendende Schlachtmethode auszustellen. Sollte es bei dieser Entscheidung sein Bewenden und tatsächlich das städtische SelbstverwaltungsrechL nicht dort eine Grenze haben, wo gemeindliche Anordnungen im Widerspruch mit dem versaffungsmäßigen Schutz religiöser Einrichtungen und der gesetzlichen Sicherung der Gewissensfreiheit stehen, dann würde die Regierung sich kaum der Pflicht entschlagen können, ihren jüdischen Bürgern den nötigen Schutz durch Aufhebung des Schlachtzwanges, bezw. durch die Erlaubnis zur Errichtung eigener Schlachtstätten, zu gewähren. Bei solchen Angelegenheiten wird sich die Probe darauf machen lassen, ob das Zentrum noch die Traditionen Windthorsts und Liebers hoch hält und wie früher als ein Bollwerk gegen den „demagogischen und irreligiösen Antisemitismus" zu betrachten ist. Eigentlich müßten dort, wo die „Volksbeglücker" religiöse Einrichtungen anzutasten versuchen, auch die Konservativen strengster Observanz stets zur Abwehr bereit sein. Sie haben ohnehin bei den Reichstagswahlen erproben können, daß sie bei dem durch das Tivoli- Programm mit dem Antisemitismus abgeschlossenen Kompagniegeschäfte den kürzeren gezogen haben, weil der Antisemit ihnen „geschäftlich" weit überlegen ist. Die Wahlagitation im Kreise Pyritz-Saatzig hatte selbst der „Kreuz-Zeitung" das judenfeindliche Konzept verdorben. Sie schrieb damals: „Gegen solch demagogisches Treiben können die Konservativen mit ihren aufklärenden Flugblättern nichts ausrichten; selbst die aufopfernde persönliche Tätigkeit einzelner Herren des Wahlausschusses vermag dagegen nichts. Kurz, das Ergebnis ist, daß der angeblich „bis auf die Knochen konservative Antisemit" Krösell