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Im deutschen Reich · 1903-06-01 · Heft 6-7 (Juni 1903) · p. 407

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Journal
Im deutschen Reich
Volume
9 (1903)
Issue
Heft 6-7 (Juni 1903)
Article
Die israelitischen Fürsorgezöglinge der Rheinprovinz
Date
1903-06-01
Page
407 (sequence 2)
Language
German
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Die israelitischen Fürsorgezöglinge der Rheinprovinz. 407 auch die Mitteilungen vom D. I. G. B. (1902, S. 90) ausdrücklich von „einer Fürsorge-Erzichungsanftalt für sittlich verdorbene, von den Behörden einer Anstalt überwiesenen Mädchen/ sprechen. Die Unterbringung in Familien aber ist gerade bei den jüdischen Familien- Zöglingen, wie vorauszusehen war, und wie die Praxis auch bereits gelehrt hat, mit ganz besonderen Schwierigkeiten verknüpft. So erzielst sich die Notwendigkeit von Anstalten auch für die jüngeren, sittlich nicht verwahrlosten jüdischen Fürsorge-Zöglinge weiblichen Geschlechts, und eine solche Anstalt ist in Köln begründet worden. Als im Laufe des vergangenen Jabres der erste derartige Fall für die Rheinprovinz eintrat, wies ich die zuständigen Behörden auf die hiesige, israelitische Kinder-Bewahranstalt hin, die sich im Laufe der Jahre zu immer größerer Erziehungstätigkeit entwickelt hat, und zur Angliederung einer Fürsorge-Abteilung ebenso bereit war, wie geeignet erschien. In seiner Zuschrift vom 9. Oktober 1902 erklärte mir der Landeshauptmann der Rheinprovinz für den in Frage stehenden Fall -ein vierzehnjähriges Mädchen, das bis dahin vagabundierend in der Welt herumgezogen war und dessen Vater eine zweijährige Gefängnisstrafe angetreten hatte) sowie für alle analogen Fälle, daß sie der genannten Anstalt zu überweisen seien. Dieselbe steht unter der Verwaltung der Frau Rabbiner Dr. Plato; sie übernimmt die Pfleglinge zu den von der Provinzialverwaltung bewilligten Verpflegungssätzen, ohne weitere Bedingungen und ohne weitere Ansprüche an die betreffenden Gemeinden, aus denen die Fürsorge-Zöglinge überwiesen sind. Wenden wir uns nun den einzelnen Fällen und dem statistischen Material zu, um dadurch einen Uebeüblick über die jüdischen Fürsorgezöglinge unserer Heirnatprovinz zu erhalten, so sprechen die Zahlen eine beredte und, das sei vorweg bemerkt, für uns Juden nicht unrühmliche Sprache. Es wurden im 1. Jahre der Praxis des Fürsorgegesetzes, vom 1. April 1901 bis zum 1. April 1902, im Bereiche der ganzen Monarchie 7787 Pfleglinge der Fürsorge-Erziehung überwiesen, wovon aus die Rheinprovinz 1233, aus die Juden der Rheinprovinz 4 entfallen. Die Rheinprovinz hat 16.7°/0*) der Bevölkerung Preußens und dem entsprechend 16 (genau 15,83 °/0) der Fürsorgevfleglinge. Die Juden der Rheinprovinz bilden 0,9°/0 der Gesamtbevölkerung und hatten im 1. Jahre nur 0,3 % der Pfleglinge, also dreimal weniger als ihnen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung *) Der Berechnung liegt das neueste, in diesen Wochen erschienene statistische Material der Monarchie zu gründe, welches nach der Zahlung von 1900 die Bevölkerungszahl Preußens auf 34 472 509, der Rheinprovinz auf 57 597 98, der Juden der Rheinprovinz auf 52 251 angiebt.

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