Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1903)
- Article
- Die israelitischen Fürsorgezöglinge der Rheinprovinz
- Date
- 1903-06-01
- Page
- 406 (sequence 1)
- Language
- German
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406 Im deutschen Reich. Die israelitischen Aürsorgezöglmge der Wemprovinz. Aus einem Referat, gehalten auf dem Gemeindetage des Provinzialverbandes rheinischer Synagogen-Gemeinden, zu Köln am 3. Mai 1903 von Rabbiner Or. Rosenthal-Kölu. Gesetz über die Fürsorgeerziehung Minderjähriger vom 2. Juni 1900 schreibt in seinem 9. Paragraphen bei der Anstaltserziehung nach Möglichkeit, bei der Familieuerziehung bedingungslos Rücksicht auf das Bekenntnis des Zöglings vor. Nun waren jüdische Besserungs- und derartige Anstalten — zu unserer Ehre sei es gesagt! — beim Erlaß des Gesetzes nicht vorhanden. Es mußte an die Neubegründung, resp. Neueinrichtung von Anstalten für die jüdischen Fürsorgezögliuge gedacht werden. Da setzte zunächst das hochherzige Ehepaar Eugen Rosenstiel, s. A. und Amalie Rosenstiel durch seine bekannte Stiftung den D. I. G. Bin die Lage, in Repzin in Pommern eine Anstalt für männliche Fürsorgezöglinge jüdischen Bekenntnisses zu begründen. Auf diese Weise war für die letzteren, soweit sie aus ganz Preußen der Anstalterziehung überwiesen werden, von Anfang an die geeignete Stelle vorhanden. Anders verhielt es sich mit den weiblichen Fürsorgezöglingen jüdischen Bekenntnisses. Noch am 10. Juni 1901 teilte mir der Landeshauptmann der Rheinprovinz mit: „Aber auch bei dieser Gelegenheit möchte ich nochmals betonen, daß die Gründung einer Anstalt für ältere, weibliche Zöglinge oder die Errichtung einer Abteilung für solche in einer schon bestehenden israelitischen Erziehungsanstalt, als dringendes Bedürfnis zu erachten ist" — und noch dauerte es ein volles Jahr, bis, und und zwar wieder durch den D. I. G. B., eine derartige Anstalt für ältere, weibliche Zöglinge provisorisch in Plötzensee als Abteilung des dortigen Magdalenenstiftes begründet und am 2. Juni 1902 eröffnet wurde. Gerade nun bei den weiblichen Fürsorge-Zöglingen ist eine Trennung der sittlich verwahrlosten, zumeist der Prostitution ergebenen, von anderen, jüngeren, aus irgend einem anderen Grunde der Fürsorge- Erziehung überwiesene Zöglingen unbedingt notwendig. Die Anstalt in Plötzensee kommt nur für die erste Kategorie in Betracht, wie ja