Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 6-7 (Juni 1903)
- Article
- Die israelitischen Fürsorgezöglinge der Rheinprovinz
- Date
- 1903-06-01
- Page
- 408 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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408 Fru deutschen Reich. der Rheinprovinz zugekommen wäre. — Im 2. Jahre, vom 1. April 1902 bis 1. April 1903 wurden zwei weitere jüdische Fürforgepsleglinge in der Rheinprovinz überwiesen, gegenüber 836 der anderen Konfessionen; hier wie dort eine bedeutende Verminderung durch die wie bekannt, in der Zwischenzeit zur Norm gewordene engere Handhabung des Gesetzes; aber das Verhältnis der jüdischen zu den nichtjüdischen sinkt noch weiter, von 0,3% auf 0.24%, herab. — Da nun mit dem 1. April 1901 alle Zwangszöglinge eo ipso Fürsorge-Zöglinge wurden und an diesem Tage (aus einem Zeitraum von 7 Jahren!) 2 jüdische Zwangszöglinge der Rheinprovinz vorhanden waren, so begann das 3. Jahr der Praxis des Fürsorge-Gesetzes am 1. April 1903 mit 8 jüdischen FüZorge-Zöglingen der Rheinprovinz gegenüber 3270 der anderen Konfessionen, während nach dem Beölkerungsverhälwis auf die Juden der Rheinprovinz 29,4 Zöglinge, also mehr als dreieinhalb mal so viel, zu kommen hätten. Landesrat Schmidt, dessen freundlichem Entgegenkommen ich die genauen Ziffern der Fürsorgezöglinge verdanke, der zeitige Vertreter des Landeshauptmanns der Rheinprovinz in den Fürsoraeangelegenheiten, sagte mir jüngst bei einer diesbezüglichen Unterredung als Ergebnis seiner langjährigen Praxis: „Ich wünschte, die übrigen Konfessionen nähmen sich in der Erziehungssorge und -Vorsorge an Ihren Glaubensgenossen ein Beispiel." Die einzelnen Fälle, von denen mir sämtliche Akten Vorgelegen haben., bieten jeder für sich ein ebenso interessantes, wie trauriges Studium, und zeigen, daß wir Juden aufgehört haben, ganz und gar außerhalb des sittlichen Jammers der Menschheit zu stehen. An dieser Stelle sei soviel bervorgehoben, daß von den acht Fürsorge-Zöglingen vier männlichen und vier weiblichen Geschlechtes find, je zwei aus Köln und Essen, je vier aus Düsseldorf, Elberfeld, Koblenz und Zell a. d. Mosel stammen; fie befanden fich zur Zeit der Ueberweisung im Alter von 10—17 Jahren; sechs von den Pfleglingen sind in Deutschland geboren (darunter ein Flatower Nomadenkind!) die beiden andern in Ungarn, resp. Rußland. Drei davon sind wegen Diebstahls und Betrugs, drei wegen Unzucht, zwei wegen allgemeiner Verwahrlosung der Fürsorge-Erziehung anheimgefallen. Die Knaben befinden sich in Repzin (einer, der z. Z. in Frankfurt a. M. eine Gefängnisstrafe verbüßt, wird am 27. Juni dorthin überführt); von den Mädchen sind zwei in Familien in kleinen Orten am Rhein, eines in der Anstalt in Plötzensee und eines in der zu Köln*) untergebracht. *) Außerdem sind derselben von der Provinzial-Behörde von den sogenannten landarmen Kindern jüd. Konfession aus der Rheinprovinz, gegen-