Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1903)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1903-05-01
- Page
- 365 (sequence 6)
- Language
- German
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'LZeremsnacyncyren. 6m Sonnenfeld die gegebenen Anregungen entgegen und forderte zum Zahlreichen Anschluß an den Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens auf. Gegen 100 Herren meldeten sofort ihre Mitgliedschaft an, und so nahm denn die 1. Versammlung des Central- Dereins am hiesigen Platze einen friedlichen und allseits befriedigenden Verlauf." Die von den in Berlin SW. wohnenden Mitgliedern des Central-Vereins am 11. Mai d. Zs. in Damm's Festsälen, Lindenstraße 105, veranstaltete Versammlung war ebenfalls sehr zahlreich besucht. Nach einer Begrüßungsansprache des Vorsitzenden der Gruppe SW., Herrn Rechtsanwalt Dr. Guttsmann, erhielt Herr Prof. vr. Philippson das Wort zu einem Vortrags über „Die Juden im heutigen Deutschland". Der Redner schilderte, wie die Lage der deutschen Juden sich nach den Verfolgungen und der geistigen Einkerkerung während der Langen Leidenszeit im Mittelalter in einer aufgeklärteren Zeit etwas erträglicher gestaltete. Eine größere Besserung erfuhr diese Lage aber erst, als die deutschen Regierungen sich zu Maßnahmen veranlaßt fühlten, welche den Zweck hatten, ihre Staaten nicht mehr weit hinter dem in Frankreich während der Revolution vollzogenen Fortschritt der Freiheit und Gleichheit zurückstehen zu lassen. ■ Die während der Franzosenzeit den jüdischen Gemeindeverwaltungen gemachten Zugeständnisse seien in Elsaß-Lothringen fast vollständig und zum großen Teile auch in Süddeutschland erhalten geblieben, während im nördlichen Teile von Deutschland die staatliche Beachtung des Judentums erst in späterer Zeit nach und nach ermöglicht worden und teilweise noch heute eine ungenügende sei. Wenn das Gesetz von 1812 den Juden in Preußen die bürgerlichen Rechte, das Gesetz von 1847 einen Teil der staatsbürgerlichen Rechte, das später zum Reichsgesetz gewordene Bundesgesetz von 1869 die volle Gleichberechtigung zugesprochen habe, sei diese Gleichberechtigung doch noch keine faktische geworden, und es habe für die Verwaltung der jüdischen Gemeinden das Gesetz von 1847 seine volle Geltung behalten und mit oder ohne Absicht der Gesetzgeber die Wirkung gehabt, das deutsche Judentum in kleine Einzelgemeinden zu zersplittern und zur Ohnmacht zu verurteilen. Durch die Gründung des Deutsch- Israelitischen Gemeindebundes hätten die Juden versucht, Abhilfe zu schaffen, aber eine freiwillige Organisation könne eine genügende Zusammenfassung nicht ermöglichen. Die Lage der Juden habe sich in den letzten Jahrzehnten in Deutschland wieder ungünstiger gestaltet; der von Preußen ausgehende eisige Wind des Vorurteils beginne sogar jetzt in Bayern und selbst in Baden seine schädlichen Wirkungen aus-