Im deutschen Reich
- Journal
- Im deutschen Reich
- Volume
- 9 (1903)
- Issue
- Heft 5 (Mai 1903)
- Article
- [Ohne Titel] / A. L.
- Date
- 1903-05-01
- Page
- 349 (sequence 10)
- Language
- German
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Umschau. 349 lichsoziale Defraudanten müssen denn noch erwischt werden, bis man so weit ist, die Sache ohne jedes Aufsehen als etwas Selbstverständliches zu betrachten?" Aus Prag meldet man dem antisemitischen Wiener „Deutschen Volksblatt": „Nachdem alle Versuche, von dem hohen Klerus die nötigen Summen zur Sanierung der St. Wenzels- Vorschuß küsse zu erpressen, fehlgeschlagen und auch die auf die Mitglieder repartierten Beträge von diesen nicht hereinzubringen sind, hat nun auch der Ausschuß allem Anschein nach vollends den Kopf verloren. Um den drohenden Konkurs vielleicht doch noch abzuwenden, wurde abermals eine Deputation nach Wien geschickt, um beim Ministerpräsidenten vr. v. Koerber, beim Finanzminister Böhm- Bawerk und beim tschechischen Landsmannminister Rezek die Bitte um Intervention zu guniren der St. Wenzels-Vorschußkasse vorzubringen. Sollte jedoch dieser Schritt ebenfalls erfolglos sein, wurde die Deputation angewiesen, sich an den bekannten jüdischen Advokaten vr. Frisch au er zu wenden, der vor fünf Monaten sich angeboten hatte, die Liquidation der St. Wenzels-Vorschußkasse gegen ein Honorar von einer Million Kronen durchzuführen. Also ein Jude als letzter Rettungsanker eines verkrachten klerikalen Unternehmens!" Dem rumänischen Staate, der seine zahlreiche jüdische Bevölkerung in unglaublicher Weise drangsaliert, haben große deutsche Banken, zu deren Verwaltung Juden gehören, auch bei finanziellen Bedrängnissen hilfreiche Hand geleistet, ohne dafür irgendwelchen Dank zu ernten. Weil die rumänischen Konservativen auf dem Parteitage zu Jassy anläßlich der Betrugsaffäre bei der Rentenauslosuna den sofortigen Rücktritt des Kabinetts Sturdza forderten, wurde zur Ablenkung der Angriffe die Diskonto-Gesellschaft zum Gegenstand der unsinnigsten Verdächtigungen gemacht. Man verbreitete die Behauptung, Rumänien habe in seiner Geldnot alle Bedingungen annehmen müssen, welche die Diskontogesellschaft bei der Aufnahme von Anleihen vorgeschrieben habe. Die Regierung habe deshalb nur einfaches Wiedervergeltungsrecht geübt, wenn sie bei den Ziehungen in erster Reihe auf Kosten der bei der Diskontogesellschaft deponierten oder von der letzteren selbst besessenen Rententitel diejenige Stücke berücksichtige, welche die Regierung in ihren eigenen Kassen hatte. Dazu bemerkt die Handels- Zeitung des „Berl. Tageblatts" treffend: „Der Diskontogesellschaft kann im Ernste nicht vorgeworfen werden, Rumänien ausgebeutet zu haben. Eher hat die Bank den Fehler begangen, dem Lande Geld auch in Zeiten zu gewähren, wo ihm dies hätte vorenthalten werden sollen." Die Art, wie jetzt die Norkommniffe bei der Rentenausloosung